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§ 37b - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225, 340
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen



(1) 1Biokraftstoffe sind unbeschadet der Absätze 2 bis 6 Energieerzeugnisse ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vom 21. Juni 2001 (BGBl. I S. 1234), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. 2Energieerzeugnisse, die anteilig aus Biomasse hergestellt werden, gelten in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoff.

(2) 1Fettsäuremethylester (Biodiesel) sind abweichend von Absatz 1 nur dann Biokraftstoffe, wenn sie aus biogenen Ölen oder Fetten gewonnen werden, die selbst Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung sind, und wenn ihre Eigenschaften mindestens den Anforderungen für Biodiesel nach § 5 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1849), die durch Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. 2Biodiesel ist unter diesen Voraussetzungen in vollem Umfang als Biokraftstoff zu behandeln.

(3) 1Bioethanol ist abweichend von Absatz 1 nur dann Biokraftstoff, wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des § 1a Satz 1 Nummer 2 des Energiesteuergesetzes handelt. 2Im Fall von Bioethanol, das fossilem Ottokraftstoff beigemischt wird, müssen die Eigenschaften des Bioethanols außerdem mindestens den Anforderungen der DIN EN 15376, Ausgabe März 2008 oder Ausgabe November 2009 oder Ausgabe April 2011, entsprechen. 3Im Fall von Bioethanol, das im Ethanolkraftstoff (E85) enthalten ist, müssen die Eigenschaften des Ethanolkraftstoffs (E85) außerdem mindestens den Anforderungen für Ethanolkraftstoff (E85) nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entsprechen. 4Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol hergestellt werden, gelten für den Bioethanolanteil die Sätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Pflanzenöl ist abweichend von Absatz 1 nur dann Biokraftstoff, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen für Pflanzenölkraftstoff nach § 9 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entsprechen.

(5) 1Hydrierte biogene Öle sind abweichend von Absatz 1 nur dann Biokraftstoffe, wenn sie aus biogenen Ölen oder Fetten gewonnen werden, die selbst Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung sind, und wenn die Hydrierung nicht in einem raffinerietechnischen Verfahren gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen erfolgt ist. 2Hydrierte biogene Öle sind unter diesen Voraussetzungen in vollem Umfang als Biokraftstoff zu behandeln.

(6) Biomethan ist abweichend von Absatz 1 nur dann Biokraftstoff, wenn es den Anforderungen für Erdgas nach § 8 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entspricht.

(7) 1Für die Kraftstoffe nach den Absätzen 1 bis 6 gilt § 11 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entsprechend. 2Die in Satz 1 sowie den Absätzen 2 bis 4 und 6 genannten oder in Bezug genommenen Normen sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

(8) 1Nicht auf die Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 4 angerechnet werden können

1.
biogene Öle, die in einem raffinerietechnischen Verfahren gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen hydriert wurden,

2.
der Biokraftstoffanteil von Energieerzeugnissen mit einem Bioethanolanteil von weniger als 70 Volumenprozent, denen Bioethanol enthaltende Waren der Unterposition 3824 90 99 der Kombinierten Nomenklatur zugesetzt wurden,

3.
Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Ölen oder Fetten hergestellt wurden, und

4.
Wasserstoff aus biogenen Quellen.

2Abweichend von Satz 1 Nummer 3 und Absatz 1 Satz 1 können Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 1 und 2 gemäß Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/1009 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 1) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung bestehen, auf die Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 4 angerechnet werden. 3Abweichend von Satz 1 Nummer 4 und Absatz 1 Satz 1 wird Wasserstoff aus biogenen Quellen des Anhangs IX Teil A der Richtlinie (EU) 2018/2001, der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird, ab dem 1. Juli 2023 auf die Erfüllung nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 4 angerechnet; eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 19 regelt weitere Bestimmungen. 4Ab dem Kalenderjahr 2023 wird für die Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/807 der Basiswert zugrunde gelegt. 5Der Rechenfaktor nach § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 für Biokraftstoffe aus Abwasser aus Palmölmühlen und leeren Palmfruchtbündeln beträgt eins.

(9) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt den Energiegehalt der verschiedenen Kraftstoffe sowie Änderungen ihres Energiegehaltes im Bundesanzeiger bekannt.





 

Frühere Fassungen von § 37b BImSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021 (30.06.2022)Berichtigung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 17.06.2022 BGBl. I S. 1024
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 24.09.2021 BGBl. I S. 4458
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 103 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
vom 20.11.2014 BGBl. I S. 1740
aktuell vorher 01.04.2011Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
vom 01.03.2011 BGBl. I S. 282
aktuell vorher 01.04.2010Artikel 9 Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1870
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1804
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 3 Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)
vom 18.12.2006 BGBl. I S. 3180
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 37b BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37b BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37a BImSchG Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen (vom 09.07.2024)
... sind und nicht anerkannt werden dürfen, 4. die Biokraftstoffe nach § 37b Absatz 8 Satz 1 von der Anrechenbarkeit ausgeschlossen sind oder 5. die Europäische Kommission ... darf. Satz 7 erster Halbsatz gilt entsprechend für die in § 37b Absatz 2 bis 6 genannten Energieerzeugnisse, wenn diese keine Biokraftstoffe im Sinne dieses Gesetzes sind. ... zu versteuern ist, 3. Inverkehrbringen von a) Biokraftstoff nach § 37b Absatz 6 , der fossilem Erdgaskraftstoff, welcher nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2 Nummer 1 des ...
§ 37d BImSchG Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen (vom 01.10.2021)
... 1. unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung a) auch in Abweichung von § 37b Absatz 1 bis 6 Energieerzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen, b) in Abweichung von § 37b ... 1 bis 6 Energieerzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen, b) in Abweichung von § 37b Absatz 1 bis 6 festzulegen, dass bestimmte Energieerzeugnisse nicht oder nicht mehr in vollem Umfang als ... biogenen Ölen aus Rohstoffen des Anhangs IX Teil A der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Sinne von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 auf die Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit ... nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 4 abweichend von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 zu regeln, soweit landwirtschaftliche Rohstoffe, Abfälle oder Reststoffe, die bei der ... die Voraussetzungen a) nach § 37a Absatz 4 Satz 7 Nummer 5, b) nach § 37b Absatz 1 bis 7 , gegebenenfalls in Verbindung mit der Verordnung nach Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe b, ... in Verbindung mit der Verordnung nach Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe b, c) nach § 37b Absatz 8 Satz 1 , d) der Verordnung nach Nummer 1 Buchstabe c und e) der Verordnung nach ... e) der Verordnung nach den Nummern 2 bis 4, 16. Ausnahmen von den Vorgaben nach § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 festzulegen, sofern dies dem Sinn und Zweck der Regelung nicht entgegensteht, 17. von ... Kriterien für die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Quellen gemäß § 37b Absatz 8 Satz 3 festzulegen und dabei insbesondere a) das Berechnungsverfahren für die ... ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zur Durchführung der §§ 37a bis 37c sowie der auf Absatz 2 beruhenden Rechtsverordnungen zu erlassen und darin insbesondere ...
§ 37g BImSchG Bericht der Bundesregierung (vom 01.10.2021)
... Deutschen Bundestag und dem Bundesrat. Die Bundesregierung evaluiert die §§ 37a bis 37f dieses Gesetzes sowie die auf Grund dieser Regelungen erlassenen Verordnungen, ...
§ 52 BImSchG Überwachung (vom 02.05.2013)
... Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen, soweit diese den §§ 37a bis 37c oder der Regelung der nach den §§ 32 bis 35, 37 oder 37d erlassenen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
Artikel 2 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126, 5143
§ 2 Biokraft-NachV Begriffsbestimmungen
... erzeugt worden sind, 2. nur deshalb Abfälle sind, weil a) sie nach § 37b Absatz 1 bis 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie nach § 37b Absatz 8 des ... 1 bis 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie nach § 37b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht auf die Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a ... 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. (6) Biokraftstoffe sind Biokraftstoffe im Sinne des § 37b Absatz 1 und Absatz 8 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur ... Sinne der Biomasseverordnung oder 2. sind tierische Fette und Öle gemäß § 37b Absatz 8 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes . (9) Biomasse-Brennstoffe sind Biomasse-Brennstoffe im Sinne der ...

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2022 BGBl. I S. 2286
§ 2 BioSt-NachV Begriffsbestimmungen
... erzeugt worden sind, 2. nur deshalb Abfälle sind, weil a) sie nach § 37b Absatz 1 bis 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie nach § 37b Absatz 8 des ... 1 bis 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie nach § 37b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht auf die Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a ...

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
§ 12 37. BImSchV Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Ölen
... Abweichend von § 37b Absatz 5 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind hydrierte biogene Öle ab dem Verpflichtungsjahr 2024 auch dann Biokraftstoffe, wenn sie ... Verfahren gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen hydriert worden sind. § 37b Absatz 5 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt entsprechend. (2) Abweichend von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 des ... 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gilt entsprechend. (2) Abweichend von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes können biogene Öle, die in einem raffinerietechnischen Verfahren gemeinsam mit ... Beschleuniger-Massenspektrometrie sowie der Flüssigszintillationszählung. (5) § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der ...
§ 13 37. BImSchV Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
... der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird, ist zusätzlich zu den Biokraftstoffen nach § 37b Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Biokraftstoff und ab dem 1. Juli 2023 auf die Erfüllung der Verpflichtung nach § 37a ...

Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 183
§ 4 36. BImSchV Nachweis der Biokraftstoffeigenschaft (vom 09.04.2016)
... im Sinne von Satz 2 gelten in Bezug auf die Biomasseeigenschaft im Sinne von § 37b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ab dem 1. Januar 2017 der Nachhaltigkeitsnachweis ...
§ 5 36. BImSchV Klimatisch abhängige Anforderungen für beigemischte Fettsäuremethylester (FAME) (vom 09.04.2016)
... FAME Dieselkraftstoff beigemischt, gelten abweichend von § 37b Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 5 der Verordnung über ...
§ 9 36. BImSchV Tierische Fette und Öle (vom 01.01.2022)
... Verunreinigungen mit tierischen Fetten und Ölen enthalten, finden die Vorgaben von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf diese Biokraftstoffe keine Anwendung. Eine nicht zu vermeidende ... Produkten einen Anteil an tierischen Fetten oder Ölen enthalten, finden die Vorgaben von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf diese Biokraftstoffe keine Anwendung. (4) Sofern Biokraftstoffe ... nachweislich kein Entgelt für die Abgabe dieser Stoffe erhalten hat, finden die Vorgaben von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf diese Biokraftstoffe keine Anwendung. Satz 1 gilt nur, sofern die ...
Anlage 36. BImSchV (zu § 4) Nachweis der Einhaltung der Normen (vom 09.04.2016)
... Proben auf folgende Parameter der jeweils für das Energieerzeugnis gemäß § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung über ...

Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3892; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 200
§ 4 38. BImSchV Erweiterung der Definition der Biokraftstoffe (vom 01.01.2022)
... Zusätzlich zu den Biokraftstoffen nach § 37b Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Energieerzeugnisse, die aus den in Anlage 1 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, ...
§ 11 38. BImSchV Treibhausgasemissionen von weiteren fossilen Kraftstoffen (vom 01.01.2022)
... in Verkehr gebrachten energetischen Menge des jeweiligen Kraftstoffs auf Basis des nach § 37b Absatz 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekanntgegebenen Energiegehalts für den unteren Heizwert mit dem in Anlage 2 genannten Wert ...
§ 14 38. BImSchV Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe (vom 29.07.2023)
... Für den Mindestanteil gelten § 37a Absatz 4 Satz 7 bis 10, Absatz 6 und 7 und § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechend. Soweit Verpflichtete der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nachkommen, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
B. v. 17.06.2022 BGBl. I S. 1024
Berichtigung THGMQWGBer
... folgt zu berichtigen: Artikel 1 Nummer 3 muss wie folgt lauten: „3. § 37b Absatz 8 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ...

Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)
G. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3180, 2007 I S. 66, 2007 I S. 1407
Artikel 3 BioKraftQuG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... von Biokraftstoff an der Gesamtmenge in Verkehr gebrachten Kraftstoffs § 37b Begriffsbestimmung, Anforderungen an Biokraftstoffe § 37c Mitteilungs- und ... Erfüllung von Verpflichtungen eines Verpflichteten angerechnet werden. § 37b Begriffsbestimmung, Anforderungen an Biokraftstoffe Biokraftstoffe sind unbeschadet ... 1. unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung auch in Abweichung von § 37b Satz 1 bis 6 Erzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen oder in Abweichung von § 37b Satz 1 ... § 37b Satz 1 bis 6 Erzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen oder in Abweichung von § 37b Satz 1 bis 6 festzulegen, dass bestimmte Erzeugnisse nicht oder nicht mehr in vollem Umfang als ... als Biokraftstoffe gelten oder die Anrechenbarkeit von biogenen Ölen im Sinne von § 37b Satz 8 auf die Erfüllung dort genannter Verpflichtungen abweichend von dieser Vorschrift zu ... dass der mengenmäßige Anteil eines bestimmten Biokraftstoffs nach Nummer 1 oder § 37b Satz 1 bis 7 am Gesamtkraftstoffabsatz im Rahmen der Erfüllung von Verpflichtungen nach ... ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zur Durchführung der §§ 37a bis 37c sowie der auf Absatz 2 beruhenden Rechtsverordnungen zu erlassen und darin insbesondere ... des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 37a, 37b und 37c sowie der auf Grund des § 37d erlassenen Rechtsverordnungen." 6. ... Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen, soweit diese den §§ 37a bis 37c oder der Regelung der nach den §§ 32 bis 35, 37 oder 37d erlassenen ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 103 11. ZustAnpV Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
...  In § 10 Absatz 11, § 27 Absatz 4 Satz 3, § 37 Satz 2, § 37b Absatz 9 , § 37e Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, § 38 Absatz 2 Satz 1, § 39 Satz 1, § ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
V. v. 17.06.2011 BGBl. I S. 1105
Artikel 1 1. BImSchV36ÄndV
... weil das Verfalldatum überschritten ist oder weil sie nicht den Anforderungen des § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder der Verordnung über die Beschaffenheit und die ... Proben auf folgende Parameter der jeweils für das Energieerzeugnis gemäß § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Vorschriften der Verordnung über ...

Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1804, 3108
Artikel 1 BioKraftFÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... 50 Abs. 1 Satz 8 des Energiesteuergesetzes nicht gewährt wird." 4. § 37b wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Sätze 2 bis ... Berücksichtigung der technischen Entwicklung a) auch in Abweichung von § 37b Satz 1 bis 7 Erzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen und b) in Abweichung von ... 1 bis 7 Erzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen und b) in Abweichung von § 37b Satz 1 bis 7 festzulegen, dass bestimmte Erzeugnisse nicht oder nicht mehr in vollem Umfang als ... gelten, und c) die Anrechenbarkeit von biogenen Ölen im Sinne von § 37b Satz 9 auf die Erfüllung dort genannter Verpflichtungen abweichend von dieser Vorschrift zu ... erzeugt worden sind, und d) die Anrechenbarkeit von Biomethan im Sinne von § 37b Satz 7 auf die Erfüllung dort genannter Verpflichtungen zu konkretisieren,".  ... zu konkretisieren,". bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 37b Satz 1 bis 7" durch die Angabe „§ 37b Satz 1 bis 8" ersetzt. cc) ... In Nummer 2 wird die Angabe „§ 37b Satz 1 bis 7" durch die Angabe „§ 37b Satz 1 bis 8" ersetzt. cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 282, 1726, 2014 I 453, 1488
Artikel 3 EnergieStGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen" ersetzt. 2. § 37b wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 werden die Wörter „der DIN EN ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4458; 2022 BGBl. I S. 1024
Artikel 1 THGMQWG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vom 01.10.2021)
... zu versteuern ist, 3. Inverkehrbringen von a) Biokraftstoff nach § 37b Absatz 6 , der fossilem Erdgaskraftstoff, welcher nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2 Nummer 1 des ... den Prozentsatz oder Mindestanteil des folgenden Kalenderjahres angerechnet." 3. § 37b Absatz 8 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) ... Kriterien für die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Quellen gemäß § 37b Absatz 8 Satz 3 festzulegen und dabei insbesondere a) das Berechnungsverfahren für die ... Sätze angefügt: „Die Bundesregierung evaluiert die §§ 37a bis 37f dieses Gesetzes sowie die auf Grund dieser Regelungen erlassenen Verordnungen, ...

Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 1 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... sind, 2. nur deshalb Abfälle sind, weil a) sie gemäß § 37b Absatz 1 bis 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des ... Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht auf die Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a ...
Artikel 2 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
...  „(1) Biokraftstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Biokraftstoffe im Sinne des § 37b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur ... fallen, 2. nur deshalb Abfälle sind, weil a) sie gemäß § 37b Absatz 1 bis 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des ... Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht auf die Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2363
Artikel 1 BImSchV36uaÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
...  bb) Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Unberührt bleiben § 37b Satz 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die Anforderungen an Biokraftstoffe, die nach ...

Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Artikel 1 BioKrQAÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (vom 09.04.2016)
... im Sinne von Satz 2 gelten in Bezug auf die Biomasseeigenschaft im Sinne von § 37b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ab dem 1. Januar 2017 der Nachhaltigkeitsnachweis ... Verunreinigungen mit tierischen Fetten und Ölen enthalten, finden die Vorgaben von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf diese Biokraftstoffe ... einen Anteil an tierischen Fetten oder Ölen enthalten, finden die Vorgaben von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf diese Biokraftstoffe ... kein Entgelt für die Abgabe dieser Stoffe erhalten hat, finden die Vorgaben von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Bezug auf diese Biokraftstoffe ...
Artikel 2 BioKrQAÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... „(1) Biokraftstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Biokraftstoffe im Sinne des § 37b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes." b) In Absatz 3 Nummer 2 wird das ... 3. nur deshalb Abfälle sind, weil sie a) gemäß § 37b Absatz 1 bis 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) ... keine Biokraftstoffe sind, b) gemäß § 37b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht auf die Verpflichtungen nach § 37a Absatz ...

Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 1 ThgMQWV Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... Für den Mindestanteil gelten § 37a Absatz 4 Satz 7 bis 10, Absatz 6 und 7 und § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechend. Soweit Verpflichtete der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nachkommen, setzt die ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 9 4. VerbrStÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... die Angabe „§ 19b Absatz 1, § 22 Absatz 1" ersetzt. 2. In § 37b Satz 4 wird die Angabe „§ 1 Abs. 4" durch die Angabe „§ 1a Nummer ...

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1740
Artikel 1 12. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen". c) Die Angabe zu § 37b wird wie folgt gefasst: „§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit ... c) Die Angabe zu § 37b wird wie folgt gefasst: „§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen". d) Die Angabe zu ... sind und nicht anerkannt werden dürfen, 4. die Biokraftstoffe nach § 37b Absatz 8 Satz 1 von der Anrechenbarkeit ausgeschlossen sind oder 5. die ... darf. Satz 7 erster Halbsatz gilt entsprechend für die in § 37b Absatz 2 bis 6 genannten Energieerzeugnisse, wenn diese keine Biokraftstoffe im Sinne dieses ... 2 und 3 sowie des Absatzes 4 durch Inverkehrbringen von a) Biokraftstoff nach § 37b Absatz 6, der fossilem Erdgaskraftstoff, welcher nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2 ... zu versteuern ist, zugemischt wurde, und b) reinem Biokraftstoff nach § 37b Absatz 6, der nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2 Nummer 1 des Energiesteuergesetzes zu ... Kilogramm Kohlendioxid-Äquivalent pro Gigajoule zu ermitteln." 5. § 37b wird wie folgt gefasst: „§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von ... zu ermitteln." 5. § 37b wird wie folgt gefasst: „§ 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen (1) Biokraftstoffe sind ... Berücksichtigung der technischen Entwicklung a) auch in Abweichung von § 37b Absatz 1 bis 6 Energieerzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen, b) in Abweichung ... 6 Energieerzeugnisse als Biokraftstoffe zu bestimmen, b) in Abweichung von § 37b Absatz 1 bis 6 festzulegen, dass bestimmte Energieerzeugnisse nicht oder nicht mehr in vollem ... gelten, c) die Anrechenbarkeit von biogenen Ölen im Sinne von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 auf die Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz ... § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 3 und 4 abweichend von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 zu regeln, soweit landwirtschaftliche Rohstoffe, die bei der Herstellung ... dass der mengenmäßige Anteil eines bestimmten Biokraftstoffs nach Nummer 1 oder § 37b Absatz 1 bis 7 am Gesamtkraftstoffabsatz im Rahmen der Erfüllung von Verpflichtungen nach ... der Verordnung nach den Nummern 2 bis 4, 16. Ausnahmen von den Vorgaben nach § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 festzulegen, sofern dies dem Sinn und Zweck der Regelung nicht ... Kraftstoffe, die bis zum 31. Dezember 2014 in Verkehr gebracht werden, finden die §§ 37a bis 37f in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung Anwendung. Die weitere Behandlung von ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
V. v. 30.09.2009 BGBl. I S. 3182; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
§ 2 Biokraft-NachV Begriffsbestimmungen (vom 29.06.2018)
... Biokraftstoffe im Sinne dieser Verordnung sind Biokraftstoffe im Sinne des § 37b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur ... zu fallen, 2. nur deshalb Abfälle sind, weil a) sie gemäß § 37b Absatz 1 bis 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des ... des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht auf die Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a ...

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
V. v. 23.07.2009 BGBl. I S. 2174; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
§ 2 BioSt-NachV Begriffsbestimmungen (vom 29.06.2018)
... worden sind, 2. nur deshalb Abfälle sind, weil a) sie gemäß § 37b Absatz 1 bis 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des ... des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Biokraftstoffe sind, b) sie gemäß § 37b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht auf die Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a ...

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1195; aufgehoben durch § 54 V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
§ 10 37. BImSchV Anrechnung von mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... Abweichend von § 37b Absatz 5 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind hydrierte biogene Öle auch dann Biokraftstoffe, wenn sie in einem raffinerietechnischen ... Verfahren gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen hydriert worden sind. § 37b Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Abweichend von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 des ... § 37b Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Abweichend von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes können biogene Öle, die in einem raffinerietechnischen Verfahren gemeinsam mit ... biogenen Öle, der als Bestandteil des Kraftstoffs in Verkehr gebracht wird. (3) § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der ...