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§ 387 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 387 Konformitätsbewertung
(1) Auf Antrag eines Herstellers oder Anbieters eines informationstechnischen Systems, das im Gesundheitswesen zur Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten angewendet werden soll, führt das Kompetenzzentrum oder eine akkreditierte Stelle im Sinne von § 385 Absatz 8 eine Konformitätsbewertung auf die Übereinstimmung des Systems mit den geltenden Interoperabilitätsanforderungen durch.
(2) 1Die nach Absatz 1 zu prüfenden Interoperabilitätsanforderungen sind solche, die entsprechend § 385 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 für verbindlich erklärt wurden. 2Für die Schnittstellen der informationstechnischen Systeme im Sinne des § 371 Absatz 1 und 2 gelten ergänzend die Festlegungen des § 372 oder des § 373 als auf Einhaltung zu überprüfende Interoperabilitätsanforderungen.
(3) Sofern das zu prüfende informationstechnische System die Interoperabilitätsanforderungen entsprechend Absatz 2 erfüllt, stellt das Kompetenzzentrum oder die jeweilige akkreditierte Stelle im Sinne von § 385 Absatz 8 hierüber ein Zertifikat aus.
(4) 1Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats über die Einhaltung der Interoperabilitätsanforderungen darf drei Jahre ab Ausstellung des Zertifikats nicht überschreiten. 2Das Zertifikat ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen zur Erteilung nicht vorgelegen haben. 3Das Zertifikat ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung nicht mehr gegeben sind.
(5) Die Angaben über gestellte Anträge, die Ausstellung, die Versagung, die Rücknahme oder den Widerruf eines Zertifikats sind vom Kompetenzzentrum auf der Plattform nach § 385 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 zu veröffentlichen.
(6) Die Stellen für die Durchführung der Konformitätsbewertung nach § 372 Absatz 3 sind, abweichend von Absatz 1, bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen.
(7) 1Das Nähere zum Konformitätsbewertungsverfahren im Sinne dieser Norm regelt die Rechtsverordnung nach § 385 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2. 2In dieser sind insbesondere die Gebühren und Auslagen niederzulegen, die die Gesellschaft für Telematik für die durch das Kompetenzzentrum oder die jeweilige akkreditierte Stelle im Sinne von § 385 Absatz 8 durchgeführten Konformitätsbewertungen gegenüber den Antragstellern erhebt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Digital-Gesetz (DigiG) G. v. 22. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a m.W.v. 26. März 2024
Frühere Fassungen von § 387 SGB V
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.03.2024 | Artikel 1 Digital-Gesetz (DigiG) vom 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101 |
aktuell vorher | 09.06.2021 | Artikel 1 Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1309 |
aktuell vorher | 20.10.2020 | Artikel 1 Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom 14.10.2020 BGBl. I S. 2115 |
aktuell | vor 20.10.2020 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 387 SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 387 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 385 SGB V Bedarfsidentifizierung und -priorisierung, Spezifikation, Entwicklung und Festlegung von Standards; Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... Sachstand der Zertifizierung von informationstechnischen Systemen nach Nummer 7 in Verbindung mit § 387 sowie Informationen über das Vorliegen eines Testats im Sinne des § 393 Absatz 3 Nummer ... Infektionsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnung durch eine Konformitätsbewertung nach § 387 zu überprüfen und hierüber ein Zertifikat auszustellen, 8. durch ... (6) Sofern auf der Plattform im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 5 Angaben im Sinne des § 387 Absatz 5 zu der Versagung, der Rücknahme oder den Widerruf eines Zertifikats veröffentlicht ... veröffentlicht wurden, können diese Angaben auf Antrag eines Berechtigten im Sinne des § 387 Absatz 1 nach angemessener Zeit gelöscht werden. (7) Die Konformitätsbewertung und ... (7) Die Konformitätsbewertung und Zertifikatsausstellung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und § 387 kann auch durch vom Kompetenzzentrum akkreditierte Stellen erfolgen. (8) Bei ...
§ 388 SGB V Verbindlichkeitsmechanismen (vom 26.03.2024)
... im Gesundheitswesen zuvor durch die Ausstellung eines Zertifikats gemäß dem in § 387 niedergelegten Verfahren bestätigt hat, dass das informationstechnische System den ... von § 385 Absatz 8 zuvor durch die Ausstellung eines Zertifikats gemäß dem in § 387 niedergelegten Verfahren bestätigt hat, dass das informationstechnische System den ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
IOP-Governance-Verordnung (GIGV)V. v. 10.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 279
Zitat in folgenden Normen
IOP-Governance-Verordnung (GIGV)
V. v. 10.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 279
§ 6 GIGV Wissensplattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen
... Rücknahme oder den Widerruf eines Zertifikats im Rahmen der Konformitätsbewertung nach § 387 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 13 und 14 sowie eine Übersichtsliste mit den nach § ... § 372 Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestätigten und den nach § 387 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zertifizierten informationstechnischen Systemen, 8. die Veröffentlichung der ... (4) Das Kompetenzzentrum hat ein Verfahren für Antragstellende im Sinne des § 387 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung zu stellen, in dem nach angemessener Zeit die Löschung der Angaben nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Einfuhr in den Geltungsbereich dieses Kapitels." 87. Die §§ 385 bis 388 werden wie folgt gefasst: „§ 385 Bedarfsidentifizierung und ... Sachstand der Zertifizierung von informationstechnischen Systemen nach Nummer 7 in Verbindung mit § 387 sowie Informationen über das Vorliegen eines Testats im Sinne des § 393 Absatz 3 Nummer ... Infektionsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnung durch eine Konformitätsbewertung nach § 387 zu überprüfen und hierüber ein Zertifikat auszustellen, 8. durch ... (6) Sofern auf der Plattform im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 5 Angaben im Sinne des § 387 Absatz 5 zu der Versagung, der Rücknahme oder den Widerruf eines Zertifikats veröffentlicht ... veröffentlicht wurden, können diese Angaben auf Antrag eines Berechtigten im Sinne des § 387 Absatz 1 nach angemessener Zeit gelöscht werden. (7) Die Konformitätsbewertung und ... (7) Die Konformitätsbewertung und Zertifikatsausstellung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und § 387 kann auch durch vom Kompetenzzentrum akkreditierte Stellen erfolgen. (8) Bei dem ... von Angeboten nach § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 19 verarbeitet werden. § 387 Konformitätsbewertung (1) Auf Antrag eines Herstellers oder Anbieters eines ... im Gesundheitswesen zuvor durch die Ausstellung eines Zertifikats gemäß dem in § 387 niedergelegten Verfahren bestätigt hat, dass das informationstechnische System den ... von § 385 Absatz 8 zuvor durch die Ausstellung eines Zertifikats gemäß dem in § 387 niedergelegten Verfahren bestätigt hat, dass das informationstechnische System den ...
Artikel 2 DigiG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... informationstechnischen Systeme einsetzen, die ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 387 erfolgreich durchlaufen haben. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im ... Systemen nach den Absätzen 1 bis 3, die ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 387 erfolgreich durchlaufen haben, ist wie folgt verpflichtend: 1. für zugelassene ...
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... einer oder mehrerer Standards oder Profile." 70. Die bisherigen §§ 384 bis 393 werden die §§ 385 bis 394. 71. In dem neuen § 385 Absatz 3 wird ... Profile." 70. Die bisherigen §§ 384 bis 393 werden die §§ 385 bis 394. 71. In dem neuen § 385 Absatz 3 wird die Angabe „§ 391" ... 391" durch die Angabe „§ 392" ersetzt. 72. In dem neuen § 387 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „§ 385" durch die Angabe „§ 386" ... a) In Absatz 5 wird die Angabe „§ 386" durch die Angabe „ § 387 " ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 1 und Satz 3 sowie in Absatz 7 wird jeweils die ... neue § 389 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 387 " durch die Angabe „§ 388" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 und in ... 391 Absatz 1 und 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 386" durch die Angabe „ § 387 ", die Angabe „§ 387" durch die Angabe „§ 388" und die Angabe ... die Angabe „§ 386" durch die Angabe „§ 387", die Angabe „ § 387 " durch die Angabe „§ 388" und die Angabe „§ 388" durch die ... „§ 386", die Angabe „§§ 386 bis 388" durch die Angabe „ §§ 387 bis 389" und die Angabe „§ 391" durch die Angabe „§ 392" ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der zugrunde gelegten Dokumentation, 2. eine Aufstellung der nach den §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel ... Telematik erstattet den Experten die ihnen durch die Mitarbeit entstehenden Kosten. § 386 Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik ... Standards, Profile und Leitfäden nach Absatz 1 den Interoperabilitätsfestlegungen nach § 386 Absatz 1 entsprechen. (6) Nach der Bewertung nach Absatz 5 gibt die Gesellschaft für ... finanziert werden, wenn die Anbieter der elektronischen Anwendungen die Festlegungen nach § 386 Absatz 1 sowie die Empfehlungen nach § 388 Absatz 1 beachten. § 390 Beteiligung der ... mittels elektronischer Informationstechnologien zu beteiligen bei 1. Festlegungen nach § 386 Absatz 1 , 2. Bewertungen nach § 387 Absatz 5 und 3. Empfehlungen nach § ... hat die Gesellschaft für Telematik die Entwürfe der Festlegungen nach § 386 Absatz 1 , die Entwürfe der Bewertungen nach § 387 Absatz 5 und die Entwürfe der Empfehlungen ... nach § 385, 3. zum Verfahren der Aufnahme von Informationen nach den §§ 386 bis 388 in das Interoperabilitätsverzeichnis und 4. zum Verfahren der Aufnahme ...
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