§ 38 - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis


§ 38 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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Zitierungen von § 38 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 16 JStG 2024 Änderung der Abgabenordnung
...  § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis § 39 ...


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