Das
Mess- und Eichgesetz vom
25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 26) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:
„§ 32 (weggefallen)".
- 2.
- § 32 wird aufgehoben.
- 3.
- § 60 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Nummer 18 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 18 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro" gestrichen.