Artikel 38 - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV k.a.Abk.)

Artikel 38 Änderung des Mess- und Eichgesetzes


Artikel 38 ändert mWv. 1. Januar 2025 MessEG § 32, § 60

Das Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 26) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:

§ 32 (weggefallen)".

2.
§ 32 wird aufgehoben.

3.
§ 60 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Nummer 18 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 18 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro" gestrichen.



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