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Artikel 38 - Gesetz über digitale Dienste (DSA/GdD k.a.Abk.)
ABl. L 277, 27.10.2022, S. 1; berichtigt durch ABl. L 310, 01.12.2022, S. 17
Geltung ab 17.02.2024, abweichend siehe Artikel 93; FNA: 06.20.20.00, 13.20.60.00
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Geltung ab 17.02.2024, abweichend siehe Artikel 93; FNA: 06.20.20.00, 13.20.60.00
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Artikel 38 Empfehlungssysteme
Artikel 38 wird in 2 Vorschriften zitiert
Zusätzlich zu den in Artikel 27 festgelegten Anforderungen legen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen, die Empfehlungssysteme verwenden, mindestens eine Option für jedes ihrer Empfehlungssysteme vor, die nicht auf Profiling gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 beruht.
Zitierungen von Artikel 38 Gesetz über digitale Dienste
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 38 DSA/GdD verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DSA/GdD selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 34 DSA/GdD Risikobewertung
... auf Nichtdiskriminierung, die in Artikel 24 der Charta verankerten Rechte des Kindes und den in Artikel 38 der Charta verankerten umfangreichen Verbraucherschutz; c) alle tatsächlichen ...
Artikel 44 DSA/GdD Normen
... Hauptparameter verschiedener Arten von Empfehlungssystemen gemäß den Artikeln 27 und 38 ; j) Normen für gezielte Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger im ...
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