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Artikel 38 - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)
Artikel 38 Ausschussverfahren
Artikel 38 wird in 3 Vorschriften zitiert
- (1)
- Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
- (2)
- Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
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Zitierungen von Artikel 38 Fahrgastrechteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 38 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Verordnung (EU) 2021/782 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 18 Verordnung (EU) 2021/782 Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung
... zugänglichen Format erstellt. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 38 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. (7) Fahrgäste haben das Recht, ihre ...
Artikel 19 Verordnung (EU) 2021/782 Entschädigung
... zugänglichen Format erstellt. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 38 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. (6) Die Mitgliedstaaten können ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... 36 Artikel 35 Artikel 38 - Artikel 37 ...
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