§ 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments
(1) Die Höhe des anzulegenden Werts bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments entspricht dem Zuschlagswert des bezuschlagten Gebots, dessen Gebotsmenge der Solaranlage zugeteilt worden ist.
(2)
1Solaranlagen, die Solaranlagen an demselben Standort ersetzen, sind abweichend von
§ 3 Nummer 30 bis zur Höhe der vor der Ersetzung an demselben Standort installierten Leistung von Solaranlagen als zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen anzusehen, zu dem die ersetzten Anlagen in Betrieb genommen worden sind.
2Die Zahlungsberechtigung verliert im Zeitpunkt der Ersetzung ihre Wirksamkeit für die ersetzte Anlage und erfasst stattdessen die ersetzende Anlage.
3Bei einer Erhöhung der Leistung durch die Ersetzung nach Satz 1 wird der Teil des eingespeisten Stroms nach
§ 19 vergütet, dessen Anteil am eingespeisten Strom dem Anteil der ersetzten Solaranlagen zur Leistung der ersetzenden Solaranlagen entspricht; für den darüber hinausgehenden Anteil besteht kein Zahlungsanspruch nach
§ 19.
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interne Verweise§ 3 EEG 2023 Begriffsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39q ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ...
§ 38h EEG 2023 Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments (vom 16.05.2024) ... § 38b ist bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend anzuwenden. ... für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend anzuwenden. Abweichend von § 38b Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt bei einer Erhöhung der Leistung durch die Ersetzung, dass 1. die ...
§ 48 EEG 2023 Solare Strahlungsenergie (vom 16.05.2024) ... 1 Satz 1 Nummer 1 anzuwenden. (4) Für Solaranlagen nach Absatz 1 ist § 38b Absatz 2 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden. Für Solaranlagen nach Absatz 2 sind § 38b Absatz 2 ... Absatz 2 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden. Für Solaranlagen nach Absatz 2 sind § 38b Absatz 2 Satz 1 und § 38h Satz 2 Nummer 2 entsprechend anzuwenden. Der Anspruch nach § 19 ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023) ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 25.02.2025) ... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39q durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit Blick ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023) ... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere ... der Anlagen dienen, 3. abweichend von den §§ 30, 31, 34 und 36 bis 39m Anforderungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen zu regeln, insbesondere ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 86 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... anzuwenden. (12) Auf die Ersetzung von Anlagen nach Absatz 1 ab dem 1. Januar 2023 sind § 38b Absatz 2 und § 48 Absatz 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Zahlungsanspruch, der auf ... 30 Absatz 1 Nummer 9, § 37 Absatz 1 und 2, die §§ 37c, 38a Absatz 1 Nummer 3, die §§ 38b , 39g Absatz 1 Satz 3, § 39i Absatz 5 und § 48 Absatz 1 Satz 1 in der am 15. Mai 2024 ...
Zitat in folgenden NormenGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Artikel 1 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 402
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... durch die Wörter „§ 38 Absatz 2 Nummer 2 und 5" ersetzt. 44. Dem § 38b Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Wenn es sich bei der Solaranlage ... „§ 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38b ist bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend ... worden ist. Im Übrigen ist Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 anzuwenden. (4) § 38b Absatz 2 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden. Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 entfällt für die ... einhalten, c) nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55b geleistet werden, d) Zahlungen nach den §§ 52, 55 und 55b ...
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 8 EnSiGuaÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 38b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird ... 48 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Für Solaranlagen nach Absatz 1 ist § 38b Absatz 2 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden. Solaranlagen nach Absatz 2, die aufgrund eines technischen Defekts, einer ... „(12) Auf die Ersetzung von Anlagen nach Absatz 1 ab dem 1. Januar 2023 sind § 38b Absatz 2 und § 48 Absatz 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Zahlungsanspruch, der auf ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... des ersten Segments". j) Die Angaben zu den §§ 37d, 38, 38a und 38b werden wie folgt gefasst: „§ 37d Erlöschen von Zuschlägen ... 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments". k) Nach der Angabe ... Wert für Solaranlagen des ersten Segments". k) Nach der Angabe zu § 38b werden die folgenden Angaben eingefügt: „Unterabschnitt 4 Ausschreibungen ... 13 Absatz 1 Satz 2 der Marktstammdatenregisterverordnung. Sie" eingefügt. 54. § 38b wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ... für Solaranlagen des ersten Segments" eingefügt. 55. Nach § 38b wird folgender Unterabschnitt 4 eingefügt: „Unterabschnitt 4 ... § 38i Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38b ist bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend ... - „AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, - „MW" der jeweilige Monatsmarktwert in ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... fünften Jahres nach der Ausstellung der Zahlungsberechtigung nachweisen." 40. § 38b Absatz 1 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. 41. In § 38d Absatz 6 werden nach dem Wort „erstattet" ... 42. Dem § 38h wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von § 38b Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt bei einer Erhöhung der Leistung durch die Ersetzung, dass 1. die ... 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Für Solaranlagen nach Absatz 2 sind § 38b Absatz 2 Satz 1 und § 38h Satz 2 Nummer 2 entsprechend anzuwenden." g) Folgende Absätze ... 30 Absatz 1 Nummer 9, § 37 Absatz 1 und 2, die §§ 37c, 38a Absatz 1 Nummer 3, die §§ 38b , 39g Absatz 1 Satz 3, § 39i Absatz 5 und § 48 Absatz 1 Satz 1 in der am 15. Mai 2024 ... Satz 2, § 28b Absatz 2, § 30 Absatz 2, § 37 Absatz 3, § 38a Absatz 1 Nummer 5, § 38b Absatz 1 Satz 2 und 3 , § 46 Absatz 3, § 48 Absatz 2 und 4 Satz 2 sowie § 85a Absatz 1 Satz 2 in der am ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für ... im Rahmen einer Ausschreibung nach § 22 in Verbindung mit den §§ 28 bis 39j ermittelt oder der durch die §§ 40 bis 49 gesetzlich bestimmt ist und der die ... (1) Die Bundesnetzagentur ermittelt durch Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39j, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d, und dem ... zugeordnet. Sie dürfen nicht auf andere Anlagen übertragen werden. § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen (1) Die Höhe des anzulegenden Werts ... worden ist. Im Übrigen ist Absatz 1 Nummer 1 anzuwenden. (4) § 38b Absatz 2 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden. Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 entfällt ... angegebenen Flurstücken übereinstimmt, verringert sich der anzulegende Wert nach § 38b ebenfalls um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Werden einer Solaranlage Gebotsmengen von mehreren ... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) ... 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... übertragen werden, die Aufgaben, 1. die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis 39h durchzuführen, 2. sicherzustellen, dass die Transparenzpflichten mit ... erheben und weiterleiten und dass nur die Zahlungen nach den §§ 19 bis 55a geleistet werden und hierbei die Saldierung nach § 57 Absatz 4 berücksichtigt ... in der Rechtsverordnung getroffen worden sind, 2. abweichend von den §§ 23 bis 55a Regelungen zu Verfahren und Inhalt der Ausschreibungen zu treffen, insbesondere ... elektrische Arbeit pro Kilowattstunde auch abweichend von den Bestimmungen in den §§ 19 bis 55a und Anlage 1 und 3 zu leisten sind, b) unter welchen Voraussetzungen die ... der Europäischen Union haben, 1. abweichend von den §§ 19 bis 87 die Höhe der Zahlungen oder den Wegfall des Anspruchs nach den §§ 19 und 50 ... teilnehmen können, 3. auch abweichend von § 22 und den §§ 28 bis 38b zu regeln, wobei die Anforderungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen jeweils ... die Buchstaben a bis k vorzulegen sind, 4. auch abweichend von den §§ 5 bis 55a a) zu regeln, dass bestimmte Flächentypen oder Regionen als Standorte ... sind, statt der §§ 7, 21, 22, 22a, 23 Absatz 3 Nummer 1, 3, 5 und 7, §§ 27a bis 39e, 39g und 39h, 40 bis 49, 50a, 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, §§ 53 und 53a, ... erteilt worden ist, a) statt der §§ 22, 22a, 27a bis 39h und §§ 54 bis 55a anzuwenden; b) statt des § 24 anzuwenden, ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55a, 70, 71, 80, 100 bis 102 und 104 Absatz 1, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund ... 1 Satz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 2 Nummer 2, § 33 Absatz 1 Nummer 3, die §§ 37 bis 38i sowie § 100 Absatz 11 Satz 1 und 2 dürfen erst nach der beihilferechtlichen ... 1 Satz 4 Nummer 1, § 30 Absatz 2 Nummer 2, § 33 Absatz 1 Nummer 3 und die §§ 37 bis 38i in der am 26. Juli 2021 geltenden Fassung anzuwenden. (4) Die Neufassung von ...
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Zitate in aufgehobenen TitelnGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017) ... 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. die §§ 1, 4, 6 bis 18, 21, 24, 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 ...
Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen (GemAV)
Artikel 2 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167, 3180; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
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