§ 394 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... 70. Die bisherigen §§ 384 bis 393 werden die §§ 385 bis 394 . 71. In dem neuen § 385 Absatz 3 wird die Angabe „§ 391" durch die ... 391" durch die Angabe „§ 392" ersetzt. 78. Nach dem neuen § 394 werden die folgenden §§ 394a und 395 eingefügt: „§ 394a ... Vereinigungen, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist." 79. Die bisherigen §§ 394 bis 397 werden die §§ 396 bis 399. 80. Der neue § 397 wird wie folgt ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... der zugrunde gelegten Dokumentation, 2. eine Aufstellung der nach den §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel ... Verfahren der Aufnahme von Informationen in das Informationsportal nach § 391. § 393 Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis (1) Die Gesellschaft für ...
Zitate in aufgehobenen TitelnIOP-Governance-Verordnung (GIGV)
V. v. 07.10.2021 BGBl. I S. 4634; aufgehoben durch § 20 V. v. 10.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 279
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