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§ 399 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 399 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
- entgegen § 64e Absatz 11b Satz 1 Nummer 2 oder § 303e Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 363 Absatz 4 Satz 2, Daten weitergibt,
- 2.
- entgegen § 64e Absatz 11b Satz 6 *) oder § 303e Absatz 5 Satz 4, auch in Verbindung mit § 363 Absatz 4 Satz 2, dort genannte Daten verarbeitet oder
- 3.
- entgegen § 352, § 356 Absatz 1 oder 2, § 357 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3, § 359 Absatz 1 oder § 361 Absatz 1 auf dort genannte Daten zugreift.
(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Anderen zu bereichern oder einen Anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(3) 1Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. 2Antragsberechtigt sind der Betroffene, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemeint ist "Satz 5" (siehe dazu Änderungen in BT-Drucksache 20/9785 - Änderungen lediglich innerhalb von § 64e Absatz 11b Satz 1 Nummer 2 ohne Einfluss auf die Nummerierung der folgenden Sätze des Absatz 11b).
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten G. v. 22. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a m.W.v. 26. März 2024
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Frühere Fassungen von § 399 SGB V
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 399 SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 399 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 SGB V (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V) Datenschutz-Folgenabschätzung (vom 28.03.2024)
... Verarbeitung unterliegt den Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 397 und 399 SGB V . Legitimer Zweck: (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b ...
Zitat in folgenden Normen
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Anhang DVPMG zu Artikel 1 Nummer 84
... Verarbeitung unterliegt den Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 397 und 399 SGB V . Legitimer Zweck: (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 DVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 106c erforderlich sind, spätestens nach vier Jahren und" gestrichen. 41. § 307b Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit ...
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... ist." 79. Die bisherigen §§ 394 bis 397 werden die §§ 396 bis 399 . 80. Der neue § 397 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie ... nach § 326 die Telematikinfrastruktur nutzt,". 81. In dem neuen § 399 wird Absatz 1 wie folgt gefasst: „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder ... 361 Absatz 1 auf dort genannte Daten zugreift." 82. Die bisherigen §§ 398 bis 400 werden die §§ 400 bis 402. 83. Das Fünfzehnte Kapitel wird wie ...
Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 983
Artikel 1 KVRuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... bis zu einem Jahr oder Geldstrafe." 7. Der bisherige § 307a wird § 307b und Absatz 4 wird aufgehoben. 8. Folgender § 320 wird ...
Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1504
Artikel 2 TPGEntLÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 1" die Wörter „und Absatz 5a Satz 1" eingefügt. 2. In § 307b Absatz 1 wird die Angabe „§ 291a Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter ...
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Artikel 3 GDNGEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... bisherigen Nummern 1 bis 4 werden die Nummern 2 bis 5. 21. § 399 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „Absatz 11 ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 1 GKV-OrgWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 3" ersetzt. 15. Dem § 307a wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Wer es als Mitglied des Vorstands ...
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „die §§ 303f und 399 Absatz 1 Nummer 1 und 2 " durch die Angabe „§ 303f" ersetzt. 71d. § 399 Absatz 1 wird ... Absatz 1 Nummer 1 und 2" durch die Angabe „§ 303f" ersetzt. 71d. § 399 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach dem Wort ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der zugrunde gelegten Dokumentation, 2. eine Aufstellung der nach den §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel ... 303c Absatz 1 und 2, die §§ 303d, 303e Absatz 3 bis 6 sowie die §§ 303f und 397 Absatz 1 Nummer 2 und 3 gelten entsprechend. (5) Vor Erteilung der informierten Einwilligung ist der ... c) Der bisherige § 307a wird § 396. d) Der bisherige § 307b wird § 397 und in Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „§ 291a Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5a ...
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