Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung des
§ 37e Absatz 2 Satz 3 und Absatz 2a Satz 3 Vorschriften über Inhalt, Führung, Aufbewahrung und Vorlage der Ersatzdokumentation zu erlassen.
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§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024) ... Rechtsverordnung nach § 15a Absatz 4, § 27 Absatz 7 Satz 2, § 36 Absatz 5, den §§ 39a , 39c Absatz 1 oder 2 Satz 1, § 42 Absatz 5 Satz 1 oder § 42b Absatz 2 Satz 1 oder § ...
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020) ... f) Nach der Angabe zu § 39 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation". g) Die Angabe zu ... Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen". h) Die bisherige Angabe zu § 39a wird die Angabe zu § 39b und wird wie folgt gefasst: „§ 39b Erwerb, ... § 14 Absatz 6 erworben wurde," ersetzt. 22. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Verordnungsermächtigung für die ... 22. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „ § 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation Das Bundesministerium ... von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen". 24. Dem bisherigen § 39a wird folgender § 39b vorangestellt: „§ 39b Erwerb, Besitz und ... wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln." 25. Der bisherige § 39a wird § 39c und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie ... Rechtsverordnung nach § 15a Absatz 4, § 27 Absatz 7 Satz 2, § 36 Absatz 5, den §§ 39a , 39c Absatz 1 oder 2 Satz 1, § 42 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 oder § 47 oder ...