Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.10.2024 aufgehoben
§ 3 - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V)
V. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1812 (Nr. 38)
Geltung ab 26.10.2022 bis 26.10.2024; abweichend siehe § 10; FNA: 753-13-7 Wasserwirtschaft
| |
Geltung ab 26.10.2022 bis 26.10.2024; abweichend siehe § 10; FNA: 753-13-7 Wasserwirtschaft
| |
§ 3 Errichtung und Betrieb von Anlagen
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach § 1 Absatz 2 bedarf es über die Ausnahmen von § 41 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinaus keiner Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, wenn die zugeordneten Rohrleitungen der Vorschrift des § 21 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechen und die Anlagenteile
- 1.
- doppelwandig sind und über ein Leckanzeigesystem gemäß § 2 Absatz 17 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen oder
- 2.
- einwandig sind und in Rückhalteeinrichtungen gemäß § 18 Absatz 3 oder 4 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichtet worden sind.
(2) Die Pflicht des Betreibers zur Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 46 Absatz 2 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und § 47 Absatz 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bleibt von den Regelungen des Absatzes 1 unberührt.
Anzeige
Zitierungen von § 3 BG-V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BG-V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BG-V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BG-V Maßgaben für die Anwendung von § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
... über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei den Prüfungen nach § 3 Absatz 2 und § 5 Absatz 2 dieser Verordnung für die Aufnahme in den Prüfbericht ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3_BG-V.htm