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§ 3 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELWidVertrAnO)

A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294 (Nr. 31)
Geltung ab 01.06.2017; FNA: 2030-14-217 Beamte

§ 3 Vorbehaltsklausel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse und die Vertretung nach den §§ 1 und 2 selbst auszuüben.

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