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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
Artikel 3 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Das Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert.
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- 2.
- § 70 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „der Bundespolizei" durch die Wörter „des Bundes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Bundespolizei" durch die Wörter „in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag" ersetzt.
- 3.
- § 80 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „der Bundespolizei" durch die Wörter „des Bundes" ersetzt.
- b)
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- c)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Polizeivollzugsbeamten beim Deutschen Bundestag, die am 31. Dezember 2021 Beihilfe erhalten, wird diese weiterhin gewährt. Auf Antrag erhalten sie anstelle der Beihilfe Heilfürsorge nach § 70 Absatz 2. Der Antrag ist unwiderruflich."
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Zitierungen von Artikel 3 BBVAnpÄndG 2021/2022
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BBVAnpÄndG 2021/2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpÄndG 2021/2022 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 BBVAnpÄndG 2021/2022 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 ...
Artikel 17 BBVAnpÄndG 2021/2022 Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 2, 5, 8, 12 und 15 treten mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft. (4) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. (5) Artikel 13 tritt am 1. März 2022 in ...
Zitat in folgenden Normen
Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes
B. v. 29.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 3
Eingangsformel BBesGÜB 2024
... des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden sind und Anlage IV durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444 ) neu gefasst worden ist, sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des ...
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