Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3 - Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV)

§ 3 Zuständige Behörde



Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.

 
Anzeige