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§ 3 - ESVG-Datenübermittlungsverordnung (ESVGDüV)
V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 76
Geltung ab 21.03.2023; FNA: 780-11-1 Organisation der Landwirtschaft
Geltung ab 21.03.2023; FNA: 780-11-1 Organisation der Landwirtschaft
§ 3 Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Zur Übermittlung der in den §§ 5 bis 9 dieser Verordnung genannten Daten sind die nach Absatz 2 jeweils datenerhebenden und datenspeichernden Behörden oder eine vom Land benannte Stelle verpflichtet.
(2) Die datenerhebenden und -speichernden Behörden sind
- 1.
- im Fall der in den §§ 5 und 6 genannten Daten die Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zuständig sind,
- 2.
- im Fall der in § 7 genannten Daten die Behörden, die für die Anzeige und Registrierung nach § 26 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S. 1170) zuständig sind, oder eine von der zuständigen Behörde beauftragte Stelle,
- 3.
- im Fall der in § 8 genannten Daten die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt),
- 4.
- im Fall der in § 9 genannten Daten die Zahlstellen nach § 2 Nummer 3 des InVeKoS-Daten-Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928, 1931), das zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist.
(3) Die Behörden, die zur Datenübermittlung verpflichtet sind, dürfen ausschließlich jene Daten übermitteln, die sich auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich der zur Datenanforderung berechtigten Behörden beziehen.
Zitierungen von § 3 ESVGDüV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ESVGDüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ESVGDüV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ESVGDüV Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
... in § 3 Absatz 2 Nummer 1 genannten Behörden haben folgende Daten der zugelassenen Betriebe nach § 9 Absatz 1 Satz ...
§ 6 ESVGDüV Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten
... in § 3 Absatz 2 Nummer 1 genannten Behörden haben folgende Daten der registrierten Lebensmittelbetriebe nach Artikel 6 ...
§ 7 ESVGDüV Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
... in § 3 Absatz 2 Nummer 2 genannten Behörden haben folgende Daten von Tierhaltungen oder Betrieben, die Rinder, ...
§ 9 ESVGDüV Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
... in § 3 Absatz 2 Nummer 4 genannten Behörden haben folgende der erhobenen und gespeicherten Daten nach den §§ ...
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