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§ 3 - Filmförderungsgesetz (FFG)

§ 3 Aufgabenerfüllung



(1) Die Filmförderungsanstalt gewährt Förderhilfen nach Maßgabe des Teils 3 Kapitel 1 bis 4.

(2) 1Die Filmförderungsanstalt kann zudem für die Erfüllung ihrer allgemeinen Aufgaben nach § 2 Förderhilfen gewähren, soweit diese nicht die Gewährung von Förderhilfen nach Maßgabe des Teils 3 Kapitel 1 bis 4 betreffen. 2Soweit Förderhilfen nach § 2 Nummer 3 gewährt werden sollen, muss dies nach Maßgabe des § 121 erfolgen.

(3) 1Die Filmförderungsanstalt darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Einrichtungen beteiligen, wenn die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde dem zustimmt. 2Sie beteiligt sich insbesondere an der German Films Service + Marketing GmbH und der Vision Kino gGmbH.

(4) Die Filmförderungsanstalt darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwei- und mehrseitige Kooperationsvereinbarungen mit den für die Filmförderung zuständigen Stellen anderer Staaten und mit den Filmfördereinrichtungen der Länder abschließen, um deutsch-ausländische Filmprojekte zu unterstützen.



 

Zitierungen von § 3 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 FFG Aufgaben
... entscheidet auf Vorschlag des Vorstands über Förderhilfen gemäß § 3 Absatz 2 , soweit nicht der Vorstand nach § 23 Absatz 1 Satz 1 hierfür zuständig ist. ...
§ 13 FFG Förderkommissionen
... Der Verwaltungsrat kann für Entscheidungen über Förderhilfen nach § 3 Absatz 2 Förderkommissionen einsetzen, wenn dem eine Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder ... mit Ablauf des 31. Dezember 2029. (5) Sollen im Rahmen der Förderung nach § 3 Absatz 2 Förderhilfen für die Herstellung von Filmen vergeben werden, stellt der Verwaltungsrat ...
§ 19 FFG Aufgaben, Rechte
... des Vorstands. Dies gilt auch für das Handeln des Vorstands bei Beteiligungen nach § 3 Absatz 3 . (2) Das Präsidium trifft Beschlüsse über die ...
§ 22 FFG Aufgaben, Rechte
... ist mit der Zustimmung des Verwaltungsrats berechtigt, Kooperationsvereinbarungen gemäß § 3 Absatz 4 für die Filmförderungsanstalt zu schließen. (4) Das Nähere zu ...
§ 23 FFG Förderentscheidungen
... die Erfüllung der allgemeinen Aufgaben der Filmförderungsanstalt gemäß § 3 Absatz 2 bis zu einem Betrag von 150.000 Euro. Der Verwaltungsrat kann den Betrag durch Beschluss mit ... Entscheidungen im Rahmen der Förderung nach Kooperationsvereinbarungen gemäß § 3 Absatz 4 und 3. über Maßnahmen im Rahmen der Förderung der Digitalisierung des ...
§ 122 FFG Einnahmen
... von Dritten entgegennehmen, sofern der Leistungszweck mit der Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Absatz 2 in Einklang steht. Die Leistungen sind den Einnahmen der Filmförderungsanstalt ...
§ 138 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche
... Aufgaben nach § 2 einschließlich der Gewährung von Förderhilfen nach § 3 Absatz 2 zu verwenden. Über die konkrete Aufteilung der Mittel entscheidet der ...
§ 141 FFG Ausnahmsweise Umwidmung in Fällen höherer Gewalt
... der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Nummer 1 nach § 138 Absatz 2 angesetzte Mittel umwidmen, wenn dies ...
§ 150 FFG Übergangsregelungen
... stehende Mittel bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 für die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Satz 1 Nummer 1 umwidmen, wenn dies zur Abwendung unbilliger ...