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§ 3 - Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 3 Aufgabenerfüllung
§ 3 wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Die Filmförderungsanstalt gewährt Förderhilfen nach Maßgabe der Kapitel 4 bis 9.
(2) Die Filmförderungsanstalt kann zudem für die Erfüllung ihrer allgemeinen Aufgaben nach § 2 sowie nach Maßgabe des Kapitels 10 insbesondere auch Förderhilfen gewähren, soweit diese nicht die Gewährung von Förderhilfen nach Maßgabe der Kapitel 4 bis 9 betreffen.
(3) 1Die Filmförderungsanstalt darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Einrichtungen beteiligen, wenn die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde dem zustimmt. 2Sie beteiligt sich insbesondere an der zentralen Dienstleistungsorganisation der deutschen Filmwirtschaft für die Außenvertretung des deutschen Films sowie an dem Netzwerk für Film- und Medienkompetenz.
(4) Die Filmförderungsanstalt darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwei- und mehrseitige Kooperationsvereinbarungen mit den für die Filmförderung zuständigen Stellen anderer Staaten und mit den Filmfördereinrichtungen der Länder abschließen, um deutsch-ausländische Filmprojektentwicklungen zu unterstützen.
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Zitierungen von § 3 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 FFG Aufgaben, Rechte
... Dies gilt auch für das Handeln des Vorstands bei den Einrichtungen nach § 3 Absatz 3 Satz 2. (2) Das Präsidium trifft Beschlüsse über die ... entscheidet auf Vorschlag des Vorstands über Förderhilfen gemäß § 3 Absatz 2, soweit nicht der Vorstand hierfür zuständig ist. (5) ...
§ 16 FFG Aufgaben, Rechte
... mit der Zustimmung des Verwaltungsrats berechtigt, Kooperationsvereinbarungen im Sinne des § 3 Absatz 4 für die Filmförderungsanstalt zu schließen. (5) Der ...
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... die Erfüllung der allgemeinen Aufgaben der Filmförderungsanstalt gemäß § 3 Absatz 2 bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Das Präsidium kann den Betrag durch einstimmigen ... handelt, im Rahmen a) der Förderung nach Kooperationsvereinbarungen im Sinne des § 3 Absatz 4 , b) der Projektfilmförderung nach den §§ 59 bis 72, c) der ...
§ 62 FFG Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen
... die Filmförderung zuständigen Stellen eine Kooperationsvereinbarung im Sinne des § 3 Absatz 4 besteht, können bei Verbürgung der Gegenseitigkeit im Rahmen der hierfür ...
§ 146 FFG Filmabgabe
... Seite entgegennehmen, sofern der Zuwendungszweck mit der Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Absatz 2 in Einklang steht. Die Zuwendungen sind den Einnahmen der ...
§ 159 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche (vom 01.01.2022)
... Filmförderungsanstalt sind bis zu 10 Prozent für die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Absatz 2 zu verwenden. Über die konkrete Aufteilung der Mittel entscheidet das ...
§ 161a FFG Ausnahmsweise Umwidmung in Fällen höherer Gewalt (vom 01.01.2022)
... dass Mittel nach § 159 Absatz 2 auch für die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Satz 1 Nummer 1 verwendet werden sollen, wenn dies zur Abwendung oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3019
Artikel 1 FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... dass Mittel nach § 159 Absatz 2 auch für die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Satz 1 Nummer 1 verwendet werden sollen, wenn dies zur Abwendung oder ...
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