Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
- „Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache" nach § 4,
- 2.
- „Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache" nach § 5,
- 3.
- „Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache" nach § 6,
- 4.
- „Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache" nach § 7.