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§ 3 - Fremdsprachenkommunikation-Fortbildungsprüfungsverordnung (FremdSprKFPrV)
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
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Zitierungen von § 3 FremdSprKFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FremdSprKFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FremdSprKFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FremdSprKFPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... mindestens 400 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 4 bis 7 genannten Prüfungsbereiche. (6) Die ...
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