Artikel 3 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (PVNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2019 RAVPV § 7

§ 7 der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung vom 23. September 2016 (BGBl. I S. 2167), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

b)
Folgende Nummer 7 wird angefügt:

„7.
Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen."

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.

3.
Absatz 3 wird Absatz 2.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PVNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PVNeuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 9 NotBRMoG Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
... und -postfachverordnung vom 23. September 2016 (BGBl. I S. 2167), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed