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§ 3 - Güterverkehr-und-Logistik-Fachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung (GüLogFachwBAProFV)
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
Zitierungen von § 3 GüLogFachwBAProFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GüLogFachwBAProFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GüLogFachwBAProFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 GüLogFachwBAProFV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... mindestens 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 4 bis 6 genannten Prüfungsbereiche. (5) ...
§ 8 GüLogFachwBAProFV Schriftliche Prüfung
... sind aufeinander abzustimmen und so zu gestalten, dass jeder Prüfungsbereich nach § 3 thematisiert wird. (2) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei ...
§ 9 GüLogFachwBAProFV Mündliche Prüfung
... zuständigen Stelle ein. Das Thema muss aus einem der Prüfungsbereiche nach § 3 Nummer 1 und 2 stammen und diesen mit dem Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 3 verknüpfen. ... nach § 3 Nummer 1 und 2 stammen und diesen mit dem Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 3 verknüpfen. Die Präsentation soll höchstens zehn Minuten dauern. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3_GuLogFachwBAProFV.htm