Dem die werden Augsburg Hauptzollamt Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Rosenheim,
- 2.
- die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim sowie
- 3.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Landshut, München und Rosenheim.