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§ 3 - Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2
Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 2121-6-29 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 2121-6-29 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis
§ 3 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt.
(2) 1Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:
- 1.
- von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
- 2.
- von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.
(3) Unbeschadet von Absatz 2 ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein über Absatz 1 hinausgehender Besitz von Cannabis nur erlaubt innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung mit einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 oder zum Zweck des Transports nach § 22 Absatz 3.
Zitierungen von § 3 KCanG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KCanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KCanG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 KCanG Umgang mit Cannabis (vom 26.06.2024)
... Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach Absatz 4, 2. der Besitz von Cannabis nach § 3 , 3. der private Eigenanbau von Cannabis nach § 9 und 4. der ...
§ 12 KCanG Versagung der Erlaubnis (vom 26.06.2024)
... Verbote, die in den §§ 17 bis 23, 25 oder 26 geregelten Gebote oder die in den §§ 3 , 16, 17 oder 19 bis 22 geregelten Anforderungen halten wird. (3) Die Erlaubnis nach ... Verbote, die in den §§ 17 bis 23, 25 oder § 26 geregelten Gebote oder die in den §§ 3 , 16, 17 oder den §§ 19 bis 22 geregelten Anforderungen halten wird, oder 2. ...
§ 43 KCanG Evaluation des Gesetzes (vom 26.06.2024)
... Darüber hinaus soll bis zum 1. Oktober 2025 eine Evaluation der Besitzmengen nach § 3 und der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen nach § 19 Absatz 3 erfolgen. Die ...
Zitat in folgenden Normen
Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 15 CanG Inkrafttreten
... 3 am 1. April 2024 in Kraft. (2) In Artikel 1 treten § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, § 3 Absatz 3 , § 4 Absatz 3, § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, die §§ 6, 8 Absatz 2, die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
G. v. 20.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 207
Artikel 1 KCanGuaÄndG Änderung des Konsumcannabisgesetzes
... Verbote, die in den §§ 17 bis 23, 25 oder § 26 geregelten Gebote oder die in den §§ 3 , 16, 17 oder den §§ 19 bis 22 geregelten Anforderungen halten wird, oder 2. ... „Darüber hinaus soll bis zum 1. Oktober 2025 eine Evaluation der Besitzmengen nach § 3 und der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen nach § 19 Absatz 3 ...
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