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§ 3 - Kurzarbeitergeldverordnung (KugV)

V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 595 (Nr. 14); aufgehoben durch § 5 V. v. 30.11.2021 BGBl. I S. 5042
Geltung ab 01.03.2020; FNA: 860-3-41 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Öffnung von Kurzarbeit für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer



1Das in § 11 Absatz 4 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geregelte Recht von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern auf Vergütung wird bei Vereinbarung von Kurzarbeit für den Arbeitsausfall und für die Dauer aufgehoben, für die der Leiharbeitnehmerin oder dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird. 2Eine solche Vereinbarung kann das Recht der Leiharbeitnehmerin oder des Leiharbeitnehmers auf Vergütung längstens bis zum 31. Dezember 2021 ausschließen.





 

Frühere Fassungen von § 3 KugV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.09.2021Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
vom 23.09.2021 BGBl. I S. 4388
aktuell vorher 23.06.2021Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
vom 17.06.2021 BGBl. I S. 1821
aktuell vorher 31.03.2021Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
vom 25.03.2021 BGBl. I S. 381
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
vom 21.10.2020 BGBl. I S. 2259
aktuellvor 01.01.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 KugV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 17.06.2021 BGBl. I S. 1821
Artikel 1 3. KugVÄndV
... oder Sachwalter erklärt, auf eine Anfechtung zu verzichten." 3. In § 3 Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „30. September 2021" ...

Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 21.10.2020 BGBl. I S. 2259
Artikel 1 1. KugVÄndV
... wenn der Betrieb bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt hat." 3. In § 3 Satz 2 werden die Wörter „bis zum 31. Dezember 2020 ausschließen" durch die ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 23.09.2021 BGBl. I S. 4388
Artikel 1 4. KugVÄndV
... für Arbeit in voller Höhe in pauschalierter Form erstattet." 3. In § 3 Satz 2 werden die Wörter „, wenn der Betrieb bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 25.03.2021 BGBl. I S. 381
Artikel 1 2. KugVÄndV
... März 2021" durch die Angabe „30. Juni 2021" ersetzt. 2. In § 3 Satz 2 wird die Angabe „31. März 2021" durch die Angabe „30. Juni 2021" ...