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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben
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§ 3 - Kurzarbeitergeldverordnung (KugV)
V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 595 (Nr. 14); aufgehoben durch § 5 V. v. 30.11.2021 BGBl. I S. 5042
Geltung ab 01.03.2020; FNA: 860-3-41 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.03.2020; FNA: 860-3-41 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Öffnung von Kurzarbeit für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
1Das in § 11 Absatz 4 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geregelte Recht von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern auf Vergütung wird bei Vereinbarung von Kurzarbeit für den Arbeitsausfall und für die Dauer aufgehoben, für die der Leiharbeitnehmerin oder dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird. 2Eine solche Vereinbarung kann das Recht der Leiharbeitnehmerin oder des Leiharbeitnehmers auf Vergütung längstens bis zum 31. Dezember 2021 ausschließen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung V. v. 23. September 2021 BGBl. I S. 4388 m.W.v. 29. September 2021
Frühere Fassungen von § 3 KugV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.09.2021 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 23.09.2021 BGBl. I S. 4388 |
aktuell vorher | 23.06.2021 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 17.06.2021 BGBl. I S. 1821 |
aktuell vorher | 31.03.2021 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2021 BGBl. I S. 381 |
aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 21.10.2020 BGBl. I S. 2259 |
aktuell | vor 01.01.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 KugV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KugV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 17.06.2021 BGBl. I S. 1821
Artikel 1 3. KugVÄndV
... oder Sachwalter erklärt, auf eine Anfechtung zu verzichten." 3. In § 3 Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2021" durch die Angabe „30. September 2021" ...
Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 21.10.2020 BGBl. I S. 2259
Artikel 1 1. KugVÄndV
... wenn der Betrieb bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt hat." 3. In § 3 Satz 2 werden die Wörter „bis zum 31. Dezember 2020 ausschließen" durch die ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 23.09.2021 BGBl. I S. 4388
Artikel 1 4. KugVÄndV
... für Arbeit in voller Höhe in pauschalierter Form erstattet." 3. In § 3 Satz 2 werden die Wörter „, wenn der Betrieb bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
V. v. 25.03.2021 BGBl. I S. 381
Artikel 1 2. KugVÄndV
... März 2021" durch die Angabe „30. Juni 2021" ersetzt. 2. In § 3 Satz 2 wird die Angabe „31. März 2021" durch die Angabe „30. Juni 2021" ...
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