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§ 3 - Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

§ 3 Pflichten eines Betreibers



(1) Der Betreiber hat die ihm nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten wahrzunehmen, um ein sicheres und ordnungsgemäßes Betreiben und Benutzen von Produkten in seiner Gesundheitseinrichtung zu gewährleisten.

(2) 1Werden Produkte durch einen Versorgenden bereitgestellt und verbleiben diese im Eigentum des Versorgenden, hat der Versorgende die Pflichten des Betreibers wahrzunehmen. 2Die aus den Pflichten nach Satz 1 resultierenden Aufgaben können ganz oder teilweise vertraglich auf einen Dritten übertragen werden. 3Soweit die Aufgaben nach Satz 2 auf einen Dritten übertragen worden sind, hat der Versorgende die erforderlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass diese Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden.

(3) Werden Produkte aufgrund einer Veranlassung des Versorgenden durch einen Dritten bereitgestellt und verbleiben diese im Eigentum des Dritten, hat der Dritte die Pflichten des Betreibers wahrzunehmen.

(4) 1Werden Produkte aufgrund einer Veranlassung des Versorgenden durch einen Dritten bereitgestellt und gehen diese in das Eigentum des Patienten über, hat der Versorgende die Pflichten des Betreibers wahrzunehmen. 2Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch, wenn Produkte vom Patienten in eine Gesundheitseinrichtung mitgenommen und dort von ihm oder im Rahmen einer vereinzelten Hilfestellung durch den Benutzer betrieben und benutzt werden.



 

Zitierungen von § 3 MPBetreibV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MPBetreibV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPBetreibV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 MPBetreibV Allgemeine Anforderungen (vom 20.02.2025)
... ist in geeigneter Form zu dokumentieren. Satz 4 gilt nicht in den Fällen des § 3 Absatz 2 bis 4 . (4) Miteinander verbundene Produkte sowie Produkte, die mit anderen Gegenständen ... gemäß Absatz 3 eingewiesen sind. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 3 Absatz 2 bis 4 . (6) Der Benutzer hat sich vor dem Benutzen eines Produktes von der ... dem Benutzer jederzeit zugänglich sind. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 3 Absatz 2 bis 4 . (8) Produkte der Anlage 2 dürfen nur betrieben oder benutzt werden, wenn sie die ...
§ 7 MPBetreibV Instandhaltung von Produkten (vom 20.02.2025)
... Gegenstände instand zu halten oder instand halten zu lassen. In den Fällen des § 3 Absatz 2 bis 4 beschränkt sich die Pflicht nach Satz 1 für die Dauer der Bereitstellung auf eine ...
§ 13 MPBetreibV Medizinproduktebuch
... mit Quecksilber- oder Aneroidmanometer zur nichtinvasiven Messung sowie in den Fällen des § 3 Absatz 4 . (2) In das Medizinproduktebuch, für das alle Datenträger zulässig sind, ...
§ 14 MPBetreibV Bestandsverzeichnis (vom 20.02.2025)
... geführt wird, ist zulässig. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des § 3 Absatz 4 . (2) In das Bestandsverzeichnis sind für jedes Produkt nach Absatz 1 Satz 1 ...
§ 15 MPBetreibV Messtechnische Kontrollen (vom 20.02.2025)
... dem Leitfaden nach Absatz 1 Satz 2 angegeben sind. (3) In den Fällen des § 3 Absatz 2 bis 4 gilt Absatz 1 dann nicht für Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung, die der ...