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§ 3 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 3 Ziel des Masterstudiums
Ziel des Masterstudiums ist es,
- 1.
- den Studierenden die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse zu vermitteln, die dazu erforderlich sind, die Aufgaben im höheren technischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Informationstechnik - oder im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung - zu erfüllen, und
- 2.
- die Studierenden zu befähigen, die Kompetenzen, die sie im Erststudium und in der beruflichen Praxis erworben haben, weiterzuentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen der Bundesverwaltung gerecht zu werden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3_MVITAufstV.htm