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§ 3 - Marketingfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung (MarketFachwBAProFV)
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
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Zitierungen von § 3 MarketFachwBAProFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MarketFachwBAProFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarketFachwBAProFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 MarketFachwBAProFV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... mindestens 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 4 bis 7 genannten Prüfungsbereiche. (5) ...
§ 9 MarketFachwBAProFV Schriftliche Prüfung
... sind aufeinander abzustimmen und so zu gestalten, dass jeder Prüfungsbereich nach § 3 insgesamt mindestens einmal thematisiert wird. Die Aufgabenstellungen müssen der zu ...
§ 10 MarketFachwBAProFV Mündliche Prüfung
... Stelle ein. Die Themenstellung muss mindestens einen Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 1 bis 3 mit dem Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 4 verknüpfen. Die ... einen Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 1 bis 3 mit dem Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 4 verknüpfen. Die Präsentation soll höchstens zehn Minuten dauern. ...
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