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§ 3 - Prostitutions-Statistikverordnung (ProstStatV)
V. v. 13.06.2017 BGBl. I S. 1934 (Nr. 41)
Geltung ab 01.07.2017; FNA: 402-42-2 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
Geltung ab 01.07.2017; FNA: 402-42-2 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
§ 3 Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe
§ 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 2 sind für jeden Vorgang:
- 1.
- der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis, der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis, die Erteilung der Erlaubnis, die Erteilung der Verlängerung der Erlaubnis und die Versagung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, gegliedert nach:
- a)
- Betreiben einer Prostitutionsstätte,
- b)
- Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
- c)
- Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges und
- d)
- Betreiben einer Prostitutionsvermittlung,
- 2.
- die Rücknahme und der Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes,
- 3.
- die Gründe für die Versagung, die Rücknahme und den Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, gegliedert nach:
- a)
- Versagung nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 des Prostituiertenschutzgesetzes,
- b)
- Versagung nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 des Prostituiertenschutzgesetzes,
- c)
- Rücknahme nach § 23 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,
- d)
- Widerruf nach § 23 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes und
- e)
- anderen nicht in den Buchstaben a bis d genannten Gründen,
- 4.
- der Sitz der auskunftspflichtigen Behörde nach § 8 Absatz 1 Satz 2,
- 5.
- der Ort der Prostitutionsstätte,
- 6.
- das Jahr der Erlaubniserteilung oder der Verlängerung und
- 7.
- die Anzeige eines Prostitutionsgewerbes, das bereits vor dem 1. Juli 2017 betrieben wurde.
Zitierungen von § 3 ProstStatV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ProstStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ProstStatV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 ProstStatV Periodizität, Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum
... das Berichtsjahr 2017 durchgeführt. Die Angaben nach § 2 Nummer 2 bis 6 und § 3 Nummer 4 bis 5 werden zusätzlich zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres erhoben. ... gültigen Anmeldebescheinigungen und Erlaubnisse zu erfassen. (2) Die Angaben nach § 3 Nummer 6 werden nur zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres ...
§ 8 ProstStatV Auskunftspflicht
... Auskunftspflichtig sind die für die Durchführung der in den §§ 2 bis 5 genannten Sachverhalte zuständigen Behörden in den Ländern. Die ...
§ 9 ProstStatV Übermittlung, Löschung
... sind. (3) Zur Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen nach den §§ 2 bis 5 übermitteln die zuständigen Ministerien der Länder den statistischen ...
§ 10 ProstStatV Regelung für das Jahr 2017
... von § 7 werden für das Jahr 2017 die Angaben nach § 2 Nummer 2, 4 bis 6 und § 3 Nummer 4 bis 6 zum Stichtag 31. Dezember erhoben. Die Angaben nach § 2 Nummer 7 und § 3 ... Nummer 4 bis 6 zum Stichtag 31. Dezember erhoben. Die Angaben nach § 2 Nummer 7 und § 3 Nummer 7 werden ausschließlich für das Jahr 2017 zum Stichtag 31. Dezember ...
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