Tools:
Update via:
§ 3 - Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV)
§ 3 Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten des Raumausstatter-Handwerks meisterhaft verrichtet.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3_RaumausMstrV.htm