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§ 3 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Solidarische Finanzierung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
1Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der Krankenkassen werden durch Beiträge finanziert. 2Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder richten. 3Für versicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben.
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Zitierungen von § 3 SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2408
Artikel 1 EGKuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... ersetzt. cc) In Satz 4 werden die Wörter „gemäß § 3 Nr. 4 Buchstabe p" durch die Wörter „gemäß § 3 Absatz 5 Buchstabe ... § 3 Nr. 4 Buchstabe p" durch die Wörter „gemäß § 3 Absatz 5 Buchstabe i" ersetzt. dd) Satz 5 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 5 MuSchRNG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... wird wie folgt geändert: 1. In § 10 Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „ § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1" durch die Angabe „§ 3" ersetzt. 2. § 24i ... 1 Satz 4 wird die Angabe „§ 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1" durch die Angabe „ § 3 " ersetzt. 2. § 24i wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1" durch die Angabe „§ 3" ersetzt. bb) In ... die Wörter „§ 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1" durch die Angabe „ § 3 " ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2" durch die ... durch die Angabe „§ 3" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 3 Absatz 2 " durch die Angabe „§ 3 Absatz 1" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2" durch die Angabe „ § 3 Absatz 1 " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für ...
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... (VOL/A) anzuwenden. Für die freihändige Vergabe von Leistungen gemäß § 3 Nr. 4 Buchstabe p der Verdingungsordnung für Leistungen -Teil A (VOL/A) werden die ...
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