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Artikel 3 - Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022 k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2022 BKGG § 6

In § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „Mai 2021" durch die Angabe „Juli 2022", die Angabe „150 Euro" durch die Angabe „100 Euro" und die Angabe „Kalenderjahr 2021" durch die Angabe „Kalenderjahr 2022" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Steuerentlastungsgesetz 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StEntlG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StEntlG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 5 SofZuG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 749 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 Nummer ...