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§ 3 - Bachelor-Professional-in-Straßenbetriebsmanagement-Fortbildungsverordnung (StrBetrManBAProFV)
§ 3 Inhalt und Prüfungsteile
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
- 1.
- „Grundlegende Qualifikationen" nach § 4 Absatz 1 und
- 2.
- „Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 4 Absatz 2.
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Zitierungen von § 3 StrBetrManBAProFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 StrBetrManBAProFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrBetrManBAProFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 StrBetrManBAProFV Form und Ablauf der Prüfung
... Die Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" nach § 3 Nummer 1 besteht aus einer schriftlichen Prüfung nach § 13. (2) Die Prüfung im ... (2) Die Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Nummer 2 gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung nach § 14 und 2. ...
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