(1) Ein Lebensmittelunternehmer, der ein Lebensmittel tierischen Ursprungs nach
Anlage 1, das von einer in
Anlage 2 genannten Tierart gewonnen wurde, an den Endverbraucher abgibt, hat sicherzustellen, dass dem Lebensmittel zum Zeitpunkt, in dem dieses zur Abgabe an den Endverbraucher angeboten wird, eine Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, nach
§ 7 Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1,
§ 9 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1,
§ 10 oder
§ 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 beigefügt ist.
(2)
1Die Kennzeichnung der Haltungsform nach Absatz 1 hat sich nach der Haltungsform der Tiere im maßgeblichen Haltungsabschnitt nach
Anlage 3 zu richten.
2Wird die Haltungsform innerhalb des maßgeblichen Haltungsabschnitts gewechselt, so hat sich die Kennzeichnung der Haltungsform nach der Haltungsform zu richten, in der die Tiere während des zeitlichen Schwerpunkts im maßgeblichen Haltungsabschnitt gehalten werden.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die
- 1.
- von Tieren gewonnen wurden, die im Ausland
- a)
- während des maßgeblichen Haltungsabschnitts gehalten wurden,
- b)
- geschlachtet wurden oder
- c)
- zerlegt wurden, oder
- 2.
- im Ausland
- a)
- hergestellt wurden oder
- b)
- behandelt wurden.
§ 11 TierHaltKennzG Sonderfälle der Kennzeichnung ... Enthält ein nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtiges Lebensmittel, das aus mehreren kennzeichnungspflichtigen Lebensmitteln ... sind die Anteile der einzelnen Haltungsformen am gesamten Lebensmittel bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt I ... sowie der nicht gekennzeichnete Anteil am gesamten Lebensmittel bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt II ... 1 und § 8 gelten entsprechend. (3) Sind in einer Verpackung mehrere nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtige Lebensmittel enthalten und sind diese Lebensmittel abweichend von § ... der einzelnen Haltungsformen, die in der Verpackung enthalten sind, bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt I ... in einer Verpackung ein Anteil nicht gekennzeichneter Lebensmittel sowie ein oder mehrere nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtige Lebensmittel enthalten und sind diese Lebensmittel abweichend von § ... in der Verpackung enthalten sind und der nicht gekennzeichnete Anteil, bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt II ...
§ 40 TierHaltKennzG Übergangsregelungen ... 1 sind Haltungseinrichtungen, in denen am 24. August 2023 Tiere gehalten werden, von denen nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtige Lebensmittel gewonnen werden, der zuständigen Behörde durch den ...