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§ 3 - Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung (VertrFPrV)
§ 3 Inhalt der Prüfung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
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Zitierungen von § 3 VertrFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VertrFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VertrFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VertrFPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... mindestens 400 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 4 bis 6 genannten Prüfungsbereiche. (5) Die ...
§ 8 VertrFPrV Schriftliche Prüfung
... Die schriftliche Prüfung ist so zu gestalten, dass der Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 2 in jeder Aufgabenstellung den Schwerpunkt bildet und die übrigen Prüfungsbereiche nach ... 2 in jeder Aufgabenstellung den Schwerpunkt bildet und die übrigen Prüfungsbereiche nach § 3 mindestens einmal situationsbezogen thematisiert werden. (2) Die schriftliche ...
§ 9 VertrFPrV Mündliche Prüfung
... zuständigen Stelle ein. Das Thema muss aus dem Prüfungsbereich nach § 3 Nummer 2 stammen. Die Präsentation soll höchstens zehn Minuten dauern. (4) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/3_VertrFPrV.htm