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§ 3 - Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG)
Artikel 1 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
Geltung ab 12.11.2010; FNA: 29-38 Statistik
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Geltung ab 12.11.2010; FNA: 29-38 Statistik
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§ 3 Daten der Bundesagentur für Arbeit
§ 3 wird in 7 Vorschriften zitiert
1Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen Bundesamt folgende Daten von Betrieben, die für Beschäftigte Meldungen nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erstatten:
- 1.
- Name oder Firma sowie Anschrift und Gemeindeschlüssel,
- 2.
- Wirtschaftszweig,
- 3.
- Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung; bei Teilzeitbeschäftigung zusätzlich untergliedert nach Arbeitsumfang,
- 4.
- Zahl der geringfügig Beschäftigten mit Haupttätigkeit im jeweiligen Betrieb sowie Zahl aller geringfügig Beschäftigten, jeweils untergliedert nach kurzfristiger und geringfügig entlohnter Beschäftigung,
- 5.
- Betriebsnummer,
- 6.
- Berichtsstichtag und Auswertungszeitpunkt.
Zitierungen von § 3 VwDVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VwDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VwDVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VwDVG Übermittlung und Verwendung (vom 29.12.2022)
... Zwecke monatlich die bei ihnen vorhandenen Daten nach Maßgabe der §§ 2 und 3 und der nach § 5 erlassenen Rechtsverordnung. Die Bundesanstalt für ...
§ 4 VwDVG Rückfragen (vom 29.12.2022)
... zur Klärung von Unstimmigkeiten in den übermittelten Daten nach den §§ 2 und 3 bei den betroffenen Wirtschaftseinheiten im Einzelfall Rückfragen stellen, sofern dies zur ... 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Zwecke erforderlich ist. Für die nach § 3 übermittelten Daten gilt dies nur, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Unstimmigkeiten ...
§ 5 VwDVG Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2019)
... des Bundesrates weitere Daten zu Wirtschaftseinheiten festzulegen, die nach den §§ 2 und 3 zu übermitteln sind; dies gilt, wenn solche Daten zu Steuerpflichtigen, die zur Abgabe von ...
Zitat in folgenden Normen
Handwerkstatistikgesetz (HwStatG)
G. v. 07.03.1994 BGBl. I S. 417; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
§ 4 HwStatG Zählungen im Handwerk (vom 12.11.2010)
... Erhebungseinheiten nach § 2 Angaben aus dem Statistikregister und Angaben, die nach § 3 Nr. 4 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes übermittelt werden, ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 282a SGB III Übermittlung von Daten (vom 01.07.2020)
... (2a) Die Bundesagentur ist berechtigt, dem Statistischen Bundesamt die in § 3 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes bezeichneten Daten für die in § 1 desselben Gesetzes genannten Zwecke zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
Artikel 5 VwDVGEGuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... „(2a) Die Bundesagentur ist berechtigt, dem Statistischen Bundesamt die in § 3 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes bezeichneten Daten für die in § 1 desselben ...
Gesetz zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2637; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
Artikel 1 UnDaStatG Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
... Zwecke monatlich die bei ihnen vorhandenen Daten nach Maßgabe der §§ 2 und 3 und der nach § 5 erlassenen Rechtsverordnung. Die Bundesanstalt für ... die Verwendung der Daten nach Absatz 2 beeinträchtigen könnten." 2. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a und 3b eingefügt: „§ 3a Daten der ...
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