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§ 3 - Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 02.04.2021; FNA: 602-4 Zollverwaltung
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Geltung ab 02.04.2021; FNA: 602-4 Zollverwaltung
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§ 3 Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle
§ 3 wird in 23 Vorschriften zitiert
(1) Das Zollkriminalamt unterstützt als Zentralstelle die Behörden der Zollverwaltung
- 1.
- bei der Sicherung des Steueraufkommens und bei der Überwachung der Ausgaben nach Unionsrecht,
- 2.
- bei der Aufdeckung unbekannter Steuerfälle und bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die diese zu erforschen und zu verfolgen haben, und
- 3.
- durch das Bereitstellen von Ergebnissen des Risikomanagements nach Absatz 2.
(2) 1Dem Zollkriminalamt obliegen als Zentralstelle für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung die in Satz 3 genannten Aufgaben des Risikomanagements nach Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1; L 287 vom 29.10.2013, S. 90; L 267 vom 30.9.2016, S. 2), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/2339 (ABl. L 354 vom 23.12.2016, S. 32) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sowie nach § 88 Absatz 5 der Abgabenordnung. 2Darüber hinaus nimmt das Zollkriminalamt Aufgaben des Risikomanagements zur Aufgabenerfüllung nach § 1 des Zollverwaltungsgesetzes, ausgenommen die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, wahr. 3Die Aufgaben des Risikomanagements umfassen insbesondere:
- 1.
- das Erheben von Informationen und Daten aus dem Bereich
- a)
- des innerstaatlichen, grenzüberschreitenden und internationalen Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs sowie
- b)
- der Verbrauch- und Verkehrsteuern,
- 2.
- die Analyse und Bewertung der nach Nummer 1 erhobenen Daten hinsichtlich der Risiken sowie
- 3.
- die Überwachung und Überprüfung des Risikomanagement-Prozesses und seiner Ergebnisse auf der Grundlage internationaler, unionsinterner und einzelstaatlicher Quellen und Strategien.
(3) Das Zollkriminalamt entwickelt und betreibt als Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und für die anderen ermittlungsführenden Dienststellen der Zollverwaltung ein Zollfahndungsinformationssystem nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(4) Das Zollkriminalamt nimmt als Zentralstelle die Aufgabe einer Erfassungs- und Übermittlungsstelle für Daten in nationalen und internationalen Informationssystemen wahr, an die die Behörden der Zollverwaltung angeschlossen sind, soweit das Bundesministerium der Finanzen nicht eine andere Zolldienststelle zur Erfassungs- und Übermittlungsstelle bestimmt.
(5) 1Das Zollkriminalamt koordiniert und lenkt als Zentralstelle die Ermittlungen der Zollfahndungsämter. 2Es koordiniert und lenkt als Zentralstelle auch die Ermittlungen anderer Dienststellen der Zollverwaltung, soweit diese die Ermittlungen nicht selbständig im Sinne des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung führen, nicht jedoch bei Ermittlungen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. 3Das Zollkriminalamt nimmt bei Ermittlungen als nationaler Ansprechpartner die erforderlichen Koordinierungsaufgaben gegenüber den zuständigen öffentlichen Stellen anderer Staaten wahr.
(6) Das Zollkriminalamt hat als Zentralstelle zur Unterstützung der Behörden der Zollverwaltung
- 1.
- erkennungsdienstliche Einrichtungen und Sammlungen zu unterhalten,
- 2.
- Einrichtungen für kriminaltechnische Untersuchungen zu unterhalten,
- 3.
- die erforderliche Einsatzunterstützung zu gewähren, insbesondere durch den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und durch die Bereitstellung von Spezialeinheiten und bestimmten Sachmitteln, und
- 4.
- zollfahndungsspezifische Analysen, Statistiken und Lagebilder zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Kriminalität im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung zu beobachten.
(7) 1Das Zollkriminalamt verkehrt als Zentralstelle
- 1.
- auf dem Gebiet der Amts- und Rechtshilfe sowie des sonstigen Dienstverkehrs im Rahmen der Zuständigkeit der Zollverwaltung
- a)
- nach Maßgabe völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer Rechtsvorschriften mit öffentlichen Stellen anderer Staaten und zwischenstaatlichen Stellen,
- b)
- nach Maßgabe des Unionsrechts mit Stellen der Europäischen Union,
- 2.
- für den Zollfahndungsdienst mit Verbänden und Institutionen und
- 3.
- mit den für den Staatsschutz zuständigen Stellen des Bundes und der Länder,
(8) 1Das Bundesministerium der Finanzen kann dem Zollkriminalamt Aufgaben übertragen bei der Anwendung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 89; L 75 vom 15.3.2007, S. 26). 2Die Übertragung bedarf des Einvernehmens aller obersten Finanzbehörden der Länder. 3Übertragbar sind Aufgaben zur Unterstützung des Geschäftsverkehrs zwischen
- 1.
- den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und den Polizeibehörden oder
- 2.
- sonstigen für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stellen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengenassoziierten Staates im Sinne des § 91 Absatz 3 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
(9) Das Zollkriminalamt legt als Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung von Datenschutzgrundsätzen, insbesondere der Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, einschließlich der Pseudonymisierung fest.
(10) 1Das Zollkriminalamt wirkt bei der fachlichen Fortbildung der Zollbeamten zu Zollfahndungsbeamten sowie bei deren Weiterbildung mit. 2Es ist insoweit Bildungsstätte der Bundesfinanzverwaltung.
(11) Das Zollkriminalamt hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 7 und nach Absatz 9 sowie nach den §§ 4, 6 und 7
- 1.
- alle hierfür erforderlichen Informationen zu erheben und auszuwerten sowie
- 2.
- die Behörden der Zollverwaltung über die sie betreffenden Erkenntnisse zu unterrichten.
(12) Das Zollkriminalamt kann auf Ersuchen von Finanzbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten kriminaltechnische Gutachten erstellen.
Zitierungen von § 3 ZFdG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZFdG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 ZFdG Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; Zeugenschutz
... Den Behörden des Zollfahndungsdienstes obliegt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 5 und 6 Nummer 3 , den §§ 4 und 5 Absatz 1 bis 3 sowie im Falle des § 6 die Sicherung von ...
§ 9 ZFdG Befragung und Auskunftspflicht
... dass die Person sachdienliche Angaben für die Erfüllung der dem Zollkriminalamt nach § 3 Absatz 1, 2, 5 und 7 obliegenden Aufgaben machen kann. (2) Personen, die entsprechend den ... dass sie sachdienliche Angaben für die Erfüllung einer dem Zollkriminalamt nach § 3 Absatz 1, 2, 5 und 7 obliegenden Aufgabe machen können. Satz 1 gilt entsprechend 1. für ...
§ 10 ZFdG Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... 1. die Behörden der Zollverwaltung bei der Verhütung von Straftaten unterstützt ( § 3 Absatz 1 Nummer 2 ), 2. die Ermittlungen der Zollfahndungsämter koordiniert und lenkt (§ 3 ... 1 Nummer 2), 2. die Ermittlungen der Zollfahndungsämter koordiniert und lenkt ( § 3 Absatz 5 ), 3. mit a) öffentlichen Stellen anderer Staaten, zwischenstaatlichen ... Stellen anderer Staaten, zwischenstaatlichen Stellen oder Stellen der Europäischen Union ( § 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 ) auf dem Gebiet der Amts- und Rechtshilfe sowie des sonstigen Dienstverkehrs verkehrt, oder ... den für den Staatsschutz zuständigen Stellen des Bundes und der Länder verkehrt ( § 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 ), Auskunft verlangen von demjenigen, der geschäftsmäßig ...
§ 11 ZFdG Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
... Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1, 2 und 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11, personenbezogene Daten weiterverarbeiten ... zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1, 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11 , personenbezogene Daten weiterverarbeiten von 1. Verurteilten, 2. ... entsprechend. (6) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 6 Nummer 1 personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ...
§ 12 ZFdG Daten zu anderen Personen
... Bedeutung erforderlich ist, kann das Zollkriminalamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1, 2 und 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11, personenbezogene Daten von denjenigen Personen ... zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1, 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11 , personenbezogene Daten von denjenigen Personen weiterverarbeiten, bei denen tatsächliche ...
§ 13 ZFdG Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
... Zollkriminalamt kann, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 und 2 , jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11, erforderlich ist, personenbezogene Daten von ... es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11 , erforderlich ist, personenbezogene Daten von Personen, die am innerstaatlichen, ... zulässig, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung der Aufgaben des Zollkriminalamtes nach § 3 Absatz 1 und 2 , jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11, erforderlich ist. § 88a der ... der Aufgaben des Zollkriminalamtes nach § 3 Absatz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit § 3 Absatz 11 , erforderlich ist. § 88a der Abgabenordnung und § 67b des Zehnten Buches ...
§ 14a ZFdG Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle (vom 28.12.2022)
... Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verhütung von Straftaten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten ... in den nationalen Fahndungssystemen ausschreiben und zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 4 personenbezogene Daten für Zwecke der Ausschreibung verarbeiten, wenn die Voraussetzungen des ... des Zollkriminalamtes zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verhütung von Straftaten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 zur verdeckten Kontrolle dürfen nur auf Anordnung der Präsidentin oder des ...
§ 15 ZFdG Zollfahndungsinformationssystem (vom 28.12.2022)
... Das Zollkriminalamt ist im Rahmen seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 und 3 Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen den Dienststellen, die am ...
§ 16 ZFdG Unterrichtung der Zentralstelle
... dem Zollkriminalamt die Daten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 3 Absatz 3 für dieses Informationssystem erforderlich sind. (2) Andere Behörden und ...
§ 25 ZFdG Weisungsrecht
... erteilen. (2) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 5 ermittlungsführenden Dienststellen der Zollverwaltung außerhalb des ...
§ 70 ZFdG Unterstützung anderer Behörden
... (3) Werden Vollzugsbeamte des Zollfahndungsdienstes in Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 Absatz 6 Nummer 3 und § 5 Absatz 3 Nummer 1 auf Anforderung für eine weitere ermittlungsführende ...
Zitat in folgenden Normen
Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 117e AO Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten (vom 28.03.2024)
... den Verbrauch- und Verkehrssteuern kann das Zollkriminalamt als Zentralstelle gemäß § 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 des Zollfahndungsdienstgesetzes entsprechend den Absätzen 1 bis 2 zwischenstaatliche Amtshilfe für den ...
Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)
Artikel 1 G. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 306; zuletzt geändert durch Artikel 8z G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 6 GÜG Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt (vom 02.04.2021)
... von Straftaten, 3. das Zollkriminalamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach den §§ 3 und 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes oder 4. das zuständige Zollfahndungsamt zur ...
Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
V. v. 06.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 33
§ 1 SÜFV Aufgaben mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit
... der organisierten Kriminalität tätig wird oder c) Aufgaben nach § 3 Absatz 7 Nummer 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes wahrnimmt; 5. der Generalbundesanwalt, soweit diesem Informationen der ...
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982, 2022 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 22 TDDDG Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten (vom 14.05.2024)
... Verhütung der Straftat zu erledigen, 4. das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , sofern a) im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine ... Verhütung der Straftat zu erledigen, 4. das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , sofern a) im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine ...
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 174 TKG Manuelles Auskunftsverfahren (vom 29.06.2021)
... der Straftat zu erledigen, 4. an das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , a) sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ... Verhütung der Straftat zu erledigen, 4. das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , sofern a) im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine ...
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 11 ZollVG Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen (vom 02.04.2021)
... im Einzelfall einen angemessenen Schutz der übermittelten Daten garantiert. (3) § 3 Absatz 7 des Zollfahndungsdienstgesetzes ist auf die §§ 11 bis 11b ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 11 BestDaAAG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes (vom 02.04.2021)
... 1. die Behörden der Zollverwaltung bei der Verhütung von Straftaten unterstützt ( § 3 Absatz 1 Nummer 2 ), 2. die Ermittlungen der Zollfahndungsämter koordiniert und lenkt (§ 3 ... 1 Nummer 2), 2. die Ermittlungen der Zollfahndungsämter koordiniert und lenkt ( § 3 Absatz 5 ), 3. mit a) öffentlichen Stellen anderer Staaten, ... Stellen anderer Staaten, zwischenstaatlichen Stellen oder Stellen der Europäischen Union ( § 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 ) auf dem Gebiet der Amts- und Rechtshilfe sowie des sonstigen Dienstverkehrs verkehrt, oder ... den für den Staatsschutz zuständigen Stellen des Bundes und der Länder verkehrt ( § 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 ), Auskunft verlangen von demjenigen, der geschäftsmäßig ...
Artikel 12 BestDaAAG Änderung des Telemediengesetzes (vom 02.04.2021)
... der Straftat zu erledigen, 4. das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , sofern a) im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine ... der Straftat zu erledigen, 4. das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , sofern a) im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine ...
Artikel 13 BestDaAAG Änderung des Telekommunikationsgesetzes (vom 02.04.2021)
... der Straftat zu erledigen, 4. an das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , a) sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ... der Straftat zu erledigen, 4. das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , sofern a) im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine ...
SIS-III-Gesetz
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Artikel 7 SIS-III-G Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verhütung von Straftaten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten ... in den nationalen Fahndungssystemen ausschreiben und zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 4 personenbezogene Daten für Zwecke der Ausschreibung verarbeiten, wenn die Voraussetzungen des ... des Zollkriminalamtes zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verhütung von Straftaten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 zur verdeckten Kontrolle dürfen nur auf Anordnung der Präsidentin oder des ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 13 WaChaG Weitere Änderung der Abgabenordnung
... den Verbrauch- und Verkehrssteuern kann das Zollkriminalamt als Zentralstelle gemäß § 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 des Zollfahndungsdienstgesetzes entsprechend den Absätzen 1 bis 2 zwischenstaatliche Amtshilfe für den ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 113 TKG Manuelles Auskunftsverfahren (vom 02.04.2021)
... der Straftat zu erledigen, 4. an das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , a) sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ... Verhütung der Straftat zu erledigen, 4. das Zollkriminalamt als Zentralstelle nach § 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes , sofern a) im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine ...
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