§ 3a Gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische
(1) Gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe oder Gemische, die
- 1.
- die in Anhang I Teil 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien für physikalische Gefahren oder Gesundheitsgefahren erfüllen oder
- 2.
- umweltgefährlich sind, indem sie
- a)
- die in Anhang I Teil 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien für Umweltgefahren und weitere Gefahren erfüllen oder
- b)
- selbst oder deren Umwandlungsprodukte sonst geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, soweit unionsrechtlich zulässig durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Festlegung der in Absatz 1 genannten Gefährlichkeitsmerkmale zu erlassen.
Frühere Fassungen von § 3a ChemG
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interne Verweise§ 2 ChemG Anwendungsbereich (vom 24.11.2023) ... (ABl. L 78 vom 23.3.2017, S. 1) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung, und § 3a Absatz 1 Nummer 2 sowie von Erzeugnissen, die solche Stoffe oder Gemische freisetzen können, enthalten oder zu ...
§ 17 ChemG Verbote und Beschränkungen (vom 24.11.2023) ... und Biozid-Produkte, die nicht gefährliche Stoffe oder Gemische im Sinne des § 3a sind, für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach § 19 Abs. 2 sowie für Stoffe, ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Sonstige
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher VerordnungenV. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und VibrationenV. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Anlage 1 UVPG Liste „UVP-pflichtige Vorhaben" (vom 30.10.2024) ... und Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Befördern von Stoffen im Sinne von § 3a des Chemikaliengesetzes , soweit sie nicht unter eine der Nummern 19.2 bis 19.5 fällt und ausgenommen ...
Umweltschadensgesetz (USchadG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Anlage 1 USchadG (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten (vom 01.09.2021) ... und innerbetriebliche Beförderung von a) gefährlichen Stoffen im Sinn des § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes (ChemG); b) gefährlichen Zubereitungen im Sinn des § 3a Abs. 1 ChemG; ... Abs. 1 des Chemikaliengesetzes (ChemG); b) gefährlichen Zubereitungen im Sinn des § 3a Abs. 1 ChemG ; c) Pflanzenschutzmittel im Sinn des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2774; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
Artikel 1 ChemGuaÄndG Änderung des Chemikaliengesetzes ... angewendet werden,". b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „ § 3a Absatz 1 Nummer 2 bis 5 und 15 " durch die Wörter „Anhang I Teil 2 mit Ausnahme der Abschnitte 2.1, 2.8 Typ A und ... (ABl. L 78 vom 23.3.2017, S. 1) geändert worden ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung, und § 3a Absatz 1 Nummer 2 " ersetzt. 2. § 3a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... in ihrer jeweils geltenden Fassung, und § 3a Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. 2. § 3a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 12a Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „der gefährlichen Eigenschaften im Sinne des § 3a Absatz 1 Nummer 1 bis 5 " durch die Wörter „der physikalischen Gefahren gemäß Anhang I Teil 2 ... angeboten" eingefügt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 3a Absatz 1 Nummer 1 bis 14 " durch die Wörter „Anhangs I Teil 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008" ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 ChemGuaLiAnpG Änderung des Chemikaliengesetzes ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 3a wird das Wort „Zubereitungen" durch das Wort „Gemische" ersetzt. ... oder der Europäischen Union (EG- oder EU-Verordnungen)" ersetzt. 5. § 3a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift sowie den Absätzen 1 und ... a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „eine Zubereitung nach § 3a Abs. 1 Nr. 6, 7, 9 und 11 bis 14, die für den Verbraucher bestimmt ist," durch die ... 1 wird wie folgt gefasst: „1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3a Absatz 1,". bb) In den Nummern 2 und 3 wird jeweils das Wort ... 2014 nicht erforderlich für Gemische, die keines der Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Absatz 1 Nummer 6, 7, 9 oder 11 bis 14 erfüllen oder nicht für den Verbraucher bestimmt ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2565
Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
G. v. 16.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 313
Zitate in aufgehobenen TitelnElektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
§ 3 ElektroG Begriffsbestimmungen (vom 13.06.2014) ... 5.1; 2. gefährliche Gemische solche Gemische, die eine oder mehrere der in § 3a Absatz 1 des Chemikaliengesetzes genannten Eigenschaften aufweisen. (14) ...
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Artikel 1 V. v. 23.12.2004 BGBl. I S. 3758, 3759; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
§ 1 GefStoffV Anwendungsbereich (vom 09.03.2007) ... von 1. gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Sinne des § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. ... des Chemikaliengesetzes, die nicht gefährliche Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des § 3a des Chemikaliengesetzes sind, 4. biologischen Arbeitsstoffen, die als Biozid-Produkte ...
§ 3 GefStoffV Begriffsbestimmungen (vom 08.11.2006) ... Sinne dieser Vorschrift sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3a des Chemikaliengesetzes sowie Stoffe und Zubereitungen, die sonstige chronisch schädigende ...
§ 4 GefStoffV Gefährlichkeitsmerkmale ... sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes genannten und in Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG näher ...
Prüfnachweisverordnung (ChemPrüfV)
V. v. 01.08.1994 BGBl. I S. 1877; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
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