§ 3a Sonstige begünstigte Anlagen
(1) Sonstige begünstigte Anlagen sind Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen.
(2) Als Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 1 gelten ausschließlich solche, die bestimmungsgemäß abseits von öffentlichen Straßen eingesetzt werden oder über keine Genehmigung für die überwiegende Verwendung auf öffentlichen Straßen verfügen.
(3)
1Die gemäß
§ 2 Absatz 3 Satz 1 festgelegten Steuersätze für die Verwendung von Energieerzeugnissen als Kraftstoff in sonstigen begünstigten Anlagen werden angewendet nach Maßgabe und bis zum Auslaufen der hierfür erforderlichen Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission nach der
Verordnung (EU) Nr. 651/2014.
2Das Auslaufen der Freistellungsanzeige ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.
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interne Verweise§ 2 EnergieStG Steuertarif (vom 15.09.2018) ... von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach den §§ 3 und 3a verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden. Nach Satz 1 versteuerte ...
§ 3b EnergieStG Staatliche Beihilfen (vom 01.03.2024) ... von ihr zu genehmigen sind, sind in diesem Gesetz die Begünstigungen nach den §§ 3, 3a sowie nach den §§ 47a, 53a, 54, 56 und ...
§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 13.02.2023) ... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 1 bis 3b zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe der §§ 1 bis 2 ... aufzuerlegen, d) Näheres zu den sonstigen begünstigten Anlagen nach § 3a zu bestimmen und Betreibern von solchen Anlagen Pflichten zum Nachweis der dort genannten ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Vorschriften des EnergiesteuergesetzesB. v. 07.04.2008 BGBl. I S. 660
Zitat in folgenden NormenEnergiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Anlage EnSTransV (zu § 2 Absatz 1) (vom 01.01.2024) ... 2. die Steuerermäßigungen nach a) den §§ 3 und 3a des Energiesteuergesetzes , b) § 9 Absatz 2 des Stromsteuergesetzes und c) § 9 Absatz 3 des ...
Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
§ 11a EnergieStV Güterumschlag in Seehäfen (vom 30.09.2011) ... Seehäfen im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes sind Häfen oder Teile von Hafengebieten mit Güterumschlag, die an ... Fassung erfasst werden. (2) Der Güterumschlag in Seehäfen im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes umfasst folgende Tätigkeiten durch Lade- und Löschunternehmen: ... Nutzungsrecht haben. (5) Als Güterumschlag in Seehäfen im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes gilt nicht der Betrieb von 1. Service- und Wartungsfahrzeugen, ... die dem Personentransport in Seehäfen dienen. (6) Als Fahrzeuge im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes gelten 1. Kraftfahrzeuge, 2. schienengebundene ...
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... Zwischenüberschrift und folgende Angabe eingefügt: „Zu § 3a des Gesetzes § 11a Güterumschlag in Seehäfen". ... Zwischenüberschrift und folgender § 11a eingefügt: „Zu § 3a des Gesetzes § 11a Güterumschlag in Seehäfen (1) ... § 11a Güterumschlag in Seehäfen (1) Seehäfen im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes sind Häfen oder Teile von Hafengebieten mit Güterumschlag, die an ... Fassung erfasst werden. (2) Der Güterumschlag in Seehäfen im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes umfasst folgende Tätigkeiten durch Lade- und Löschunternehmen: ... Nutzungsrecht haben. (5) Als Güterumschlag in Seehäfen im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes gilt nicht der Betrieb von 1. Service- und ... dem Personentransport in Seehäfen dienen. (6) Als Fahrzeuge im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes gelten 1. Kraftfahrzeuge, 2. schienengebundene ...
Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534; zuletzt geändert durch B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
Artikel 3 EGEnergieStG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 17.06.2008) ... der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *) (4) Artikel 1 § 3a tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die ... getreten. **) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 7. April 2008 (BGBl. I S. 660) ist § 3a des Energiesteuergesetzes am 1. April 2008 in Kraft getreten. ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 1 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 3a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 3b Staatliche Beihilfen". ... der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben." 5. Dem § 3a wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die gemäß § 2 Absatz ... der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben." 6. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „§ 3b Staatliche Beihilfen ... Kommission anzuzeigen oder von ihr zu genehmigen sind, sind in diesem Gesetz die §§ 3, 3a , 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie die §§ 53a, 53b, 54, 55, 56 und 57." ...
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
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