Tools:
Update via:
§ 40 - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
§ 40 Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 40 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Zertifizierungsstellen müssen der zuständigen Behörde nach ihrer Entscheidung über die Ausstellung eines Zertifikates nach § 2 Absatz 14, jedoch spätestens bis zum Laufzeitbeginn des Zertifikates, folgende Dokumente elektronisch übermitteln:
- 1.
- die Berichte nach § 39 Satz 2 und
- 2.
- die Zertifikate, die nach § 25 ausgestellt wurden.
(2) Zertifizierungsstellen müssen der zuständigen Behörde für jedes Kalenderjahr bis zum Ablauf des 28. Februar des folgenden Kalenderjahres und auf Verlangen folgende Berichte und Informationen elektronisch übermitteln:
- 1.
- einen Auszug aus dem Verzeichnis nach § 37 sowie eine Liste aller weiteren Betriebe und Lieferanten, die sie kontrollieren, wobei die Schnittstellen, die weiteren Betriebe und Lieferanten nach den Zertifizierungssystemen aufzuschlüsseln sind,
- 2.
- eine Liste aller Kontrollen, die sie in dem Kalenderjahr bei Schnittstellen, Betrieben und Lieferanten vorgenommen haben, aufgeschlüsselt nach Zertifizierungssystemen, und
- 3.
- einen Bericht über ihre Erfahrungen mit den von ihnen angewendeten Zertifizierungssystemen; dieser Bericht muss alle Angaben enthalten, die für die Beurteilung, ob es Probleme bei der Einhaltung der Systemvorgaben gibt, wesentlich sein könnten.
Zitierungen von § 40 37. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 37. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
37. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 37. BImSchV Widerruf der Anerkennung
... ist oder 2. die Zertifizierungsstelle ihre Pflichten nach den §§ 37 bis 41 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. ...
§ 51 37. BImSchV Muster und Vordrucke
... nach § 26, 2. für die Mitteilungen und Berichte nach den §§ 39 und 40 , 3. für die Nachweise nach § 17 und 4. für die Teilnachweise ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/40_37._BImSchV.htm