Artikel 40 - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV k.a.Abk.)

Artikel 40 Änderung des Strahlenschutzgesetzes


Artikel 40 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 StrlSchG § 19, § 20

Das Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194; 2022 I S. 15) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 19 Absatz 1 Satz 1 Satzteil nach Nummer 2 werden die Wörter „vier Wochen" durch die Wörter „zwei Wochen" ersetzt.

2.
In § 20 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „vier Wochen" durch die Wörter „zwei Wochen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 40 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 40 BEG IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEG IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Medizinforschungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Artikel 4 MedFoG Änderung des Strahlenschutzgesetzes*
... 128). Das Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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