(1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer ein geowissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen hat.
§ 6 SLV Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 01.01.2025) ... Bewerber für eine Einstellung nach § 15, § 19, § 25, § 30, § 35 oder § 40 kann zugesichert werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer Einstellung in das ... (5) Bei einer Einstellung nach § 15, § 19, § 25, § 30, § 35 oder § 40 ohne Zusicherung nach Absatz 3 darf das Dienstverhältnis nicht vor Ablauf von drei Jahren ... auf Lebenszeit, die oder der nach § 15, § 19, § 25, § 30, § 35 oder § 40 eingestellt worden ist, kann unmittelbar im Anschluss an eine sechsmonatige Bewährungszeit in ...