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§ 40 - Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 02.04.2021; FNA: 602-4 Zollverwaltung
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Geltung ab 02.04.2021; FNA: 602-4 Zollverwaltung
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§ 40 Sicherstellung
§ 40 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
- 1.
- eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr für die in § 4 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Rechtsgüter abzuwehren; die §§ 6 und 7 des Außenwirtschaftsgesetzes bleiben unberührt,
- 2.
- eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr im Übrigen abzuwehren, oder
- 3.
- eine Sache sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen.
(2) Die Sicherstellung begründet ein unmittelbares Verfügungsverbot.
Zitierungen von § 40 ZFdG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZFdG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 ZFdG Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung
... eine Verwendung der sichergestellten Sache nachweisen, die keine Gefahr im Sinne des § 40 Absatz 1 Nummer 1 und 2 begründet, hebt die Behörde des Zollfahndungsdienstes, die die Sicherstellung veranlasst ...
§ 43 ZFdG Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
... zu nehmen. Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses erlischt in den Fällen des § 40 Absatz 1 Nummer 1 und 2 drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Sache verwertet worden ist; zu diesem Zeitpunkt ...
§ 44 ZFdG Durchsuchung von Personen
... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die nach § 40 sichergestellt werden dürfen. (2) Die Person kann festgehalten und zur ...
§ 45 ZFdG Durchsuchung von Sachen
... 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die nach § 40 sichergestellt werden darf und die Durchsuchung aufgrund von auf die Sache bezogenen ...
§ 46 ZFdG Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 40 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sichergestellt werden darf. Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, ...
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