§ 416 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009) ... Aktivierung und beruflichen Eingliederung" ersetzt. z) Die Angabe zu § 416 wird wie folgt gefasst: „§ 416 (weggefallen)". z1) Die ... z) Die Angabe zu § 416 wird wie folgt gefasst: „§ 416 (weggefallen)". z1) Die Angabe zu § 421h wird wie folgt gefasst: ... für Arbeit" durch das Wort „Regionaldirektion" ersetzt. 60. § 416 wird aufgehoben. 61. § 417 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
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