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§ 41 - Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
§ 41 Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße
§ 41 wird in 2 Vorschriften zitiert
Bei einer erheblichen Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße kommt eine getrennte Ermittlung des Werts der über die marktübliche Grundstücksgröße hinausgehenden selbstständig nutzbaren oder sonstigen Teilfläche in Betracht; der Wert der Teilfläche ist in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen.
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Zitierungen von § 41 ImmoWertV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 ImmoWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ImmoWertV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 ImmoWertV Grundlagen des Ertragswertverfahrens
... (2) Der vorläufige Ertragswert wird auf der Grundlage des nach den §§ 40 bis 43 zu ermittelnden Bodenwerts und des Reinertrags im Sinne des § 31 Absatz 1, der ...
§ 35 ImmoWertV Grundlagen des Sachwertverfahrens
... und sonstigen Anlagen im Sinne des § 37 und 3. dem nach den §§ 40 bis 43 zu ermittelnden Bodenwert. (3) Der marktangepasste vorläufige ...
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