§ 41 - Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Artikel 1 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 97
Geltung ab 28.01.2022; FNA: 2121-54 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 41 Zuordnung zu den einzelnen Kategorien der Verkaufsabgrenzung


§ 41 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Die zuständige Bundesoberbehörde ordnet ein zugelassenes oder registriertes Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnisches Produkt nach den in der Rechtsverordnung nach § 40 Absatz 3 festgelegten Einteilungskriterien einer Kategorie zu.

(2) Die zuständige Bundesoberbehörde überprüft die Zuordnung in regelmäßigen Abständen oder auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers der Zulassung und passt sie dem Stand von Wissenschaft und Technik an.

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Zitierungen von § 41 TAMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 TAMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TAMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 TAMG Apothekenpflicht
... nach § 41 Absatz 1 als apothekenpflichtig kategorisiertes Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechnisches ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
... 34 der Verordnung (EU) 2019/6 oder § 24 TAMG bzw. Kategorisierung gemäß § 41 Absatz 1 TAMG 100 bis 400 1.2 Änderung der Einstufung ... (EU) 2019/6 oder gemäß § 24 TAMG bzw. der Kategorisierung gemäß § 41 Absatz 2 TAMG 470 2 Genehmigung von Anträgen zur Durchführung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Artikel 3 HomTAMRegVEV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
... 34 der Verordnung (EU) 2019/6 oder § 24 TAMG bzw. Kategorisierung gemäß § 41 Absatz 1 TAMG 100 bis 400 1.2 Änderung der Einstufung ... (EU) 2019/6 oder gemäß § 24 TAMG bzw. der Kategorisierung gemäß § 41 Absatz 2 TAMG 470 2 Genehmigung von Anträgen zur Durchführung ...


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