Tools:
Update via:
§ 42 - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |
§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
§ 42 wird in 18 Vorschriften zitiert
(1) Hält das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für geboten, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, oder will es von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder einer nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ergangenen Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts über eine Rechtsfrage in Auslieferungssachen abweichen, so begründet es seine Auffassung und holt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Rechtsfrage ein.
(2) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird auch eingeholt, wenn der Generalbundesanwalt oder die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht dies zur Klärung einer Rechtsfrage beantragt.
(3) 1Der Bundesgerichtshof gibt dem Verfolgten Gelegenheit zur Äußerung. 2Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung.
Zitierungen von § 42 IRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 45 IRG Durchlieferungsverfahren (vom 13.12.2019)
... Oberlandesgerichts herbei. (6) Die §§ 24, 27, 33 Abs. 1, 2 und 4, § 42 gelten entsprechend, ebenso § 26 Abs. 1 mit der Maßgabe, daß an die Stelle der ...
§ 55 IRG Entscheidung über die Vollstreckbarkeit (vom 01.07.2017)
... gemacht haben, sofortige Beschwerde einlegen. Für das weitere Verfahren gilt § 42 entsprechend. (3) Die rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts sind ...
§ 61 IRG Gerichtliche Entscheidung
... §§ 140 bis 143 entsprechend. Für das weitere Verfahren gilt § 42 entsprechend. (2) Örtlich zuständig sind das Oberlandesgericht und ...
§ 64 IRG Durchbeförderung von Zeugen
... wird der Betroffene in Haft gehalten. Die §§ 27, 30 Abs. 1, §§ 42 , 44, 45 Abs. 3 und 4, §§ 47, 63 Abs. 2 gelten ...
§ 85a IRG Gerichtliches Verfahren (vom 25.07.2015)
... 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich ...
§ 87j IRG Rechtsbeschwerde (vom 27.11.2020)
... desselben Landes zurückverweisen. (6) Für das weitere Verfahren gilt § 42 ...
§ 90m IRG Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person (vom 25.07.2015)
... 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich ...
§ 90u IRG Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung (vom 23.07.2015)
... sofortige Beschwerde einlegen. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. § 42 ist entsprechend ...
§ 96d IRG Rechtsbehelf (vom 19.12.2020)
... Beschwerde gegen die Entscheidung eines Landgerichts, so gilt für das weitere Verfahren § 42 ...
Zitat in folgenden Normen
Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz (DECHPolVtrUG)
Artikel 1 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365, 2024 I Nr. 165
§ 11 DECHPolVtrUG Rechtsbeschwerde
... desselben Landes zurückverweisen. (6) Für das weitere Verfahren gilt § 42 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ...
Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen entsprechend. (3) ...
Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen entsprechend. (3) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1197
Artikel 1 3. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Person sofortige Beschwerde einlegen. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. § 42 ist entsprechend anwendbar. § 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 4 PVNeuRG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... aa) Die Angabe „§§ 40 und 42" wird durch die Angabe „ § 42 " ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „§ 40 ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... und Durchsuchung § 40 Beistand § 41 Vereinfachte Auslieferung § 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes Dritter Teil Durchlieferung § 43 ...
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... desselben Landes zurückverweisen. (6) Für das weitere Verfahren gilt § 42 entsprechend. § 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde (1) Das ...
Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses ... 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474; zuletzt geändert durch Artikel 6c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 6. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Beschwerde gegen die Entscheidung eines Landgerichts, so gilt für das weitere Verfahren § 42 entsprechend. § 96e Ausgehende Ersuchen (1) Für die Ausstellung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/42_IRG.htm