§ 42a
(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind
- 1.
- als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
- 2.
- als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
- 3.
- als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.
(2) Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 42f HwO (vom 01.08.2024) ... Fortbildungsprüfungsregelungen die Voraussetzungen des § 42b Absatz 2 und 3 sowie des § 42a Absatz 2 erfüllen, so beginnt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses mit den Wörtern ...
§ 125 HwO (vom 01.01.2020) ... Fassung weiterhin anzuwenden. Sofern eine Fortbildungsprüfungsregelung nach § 42a in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 geltenden Fassung erlassen worden ist, ist diese ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Handwerksfachwirt-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management-Fortbildungsverordnung (HwFwBAProKaufmMFV)V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2945
Kraftfahrzeug-Servicetechniker-Fortbildungsprüfungsverordnung (KfzSTFPrV)V. v. 25.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 261
Restaurator-Master Professional Restaurierung-Prüfungsverordnung (RestMAProRestPrV)V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2934
Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMBAProVTFPrV)V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977
Sonstige
Verordnung zur Änderung umschulungs- und fortbildungsrechtlicher VorschriftenV. v. 18.05.2004 BGBl. I S. 1002
Zitat in folgenden NormenAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 6 AFBG Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan (vom 01.08.2020) ... der nächsten Fortbildungsstufe im Sinne des § 53a des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42a der Handwerksordnung angestrebt wird. (3) Abweichend von Absatz 2 kann die Vorbereitung auf ein ...
§ 30 AFBG Übergangsvorschriften (vom 01.08.2020) ... bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 geltenden Fassung sowie 2. der §§ 42 und 42a der Handwerksordnung in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 geltenden Fassung solange anzuwenden, bis ... des Berufsbildungsgesetzes in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung sowie der §§ 42 bis 42d oder 42f der Handwerksordnung in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung erlassen ...
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung ... bis 27e ersetzt. bb) Im Sechsten Abschnitt wird die Angabe „§§ 42 bis 42a " durch die Angabe „§§ 42 bis 42)" ersetzt. cc) Im Siebenten ... von Bedeutung sein können." 17. Die §§ 42 und 42a werden durch die folgenden §§ 42 bis 42j ersetzt: „§ 42 ... 17. Die §§ 42 und 42a werden durch die folgenden §§ 42 bis 42j ersetzt: „§ 42 (1) Als Grundlage für eine ... die Zulassungsvoraussetzungen sowie 4. das Prüfungsverfahren. § 42a Soweit Rechtsverordnungen nach § 42 nicht erlassen sind, kann die Handwerkskammer ... Sofern die Fortbildungsordnung (§ 42) oder eine Regelung der Handwerkskammer (§ 42a ) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der ... über das Bestehen einer Fortbildungsprüfung auf der Grundlage der §§ 42 und 42a gleichstellen, wenn die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse ... 4 und 5. d) In dem neuen Absatz 4 wird die Angabe „§§ 41, 42 und 42a " durch die Angabe „§§ 41, 42, 42a und 42e bis 42g" ersetzt. ... die Angabe „§§ 41, 42 und 42a" durch die Angabe „§§ 41, 42, 42a und 42e bis 42g" ersetzt. e) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 585, 1186
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 BBMoSG Änderung der Handwerksordnung ... durch die Wörter „acht Wochen" ersetzt. 17. Die §§ 42 bis 42d werden durch die folgenden §§ 42 bis 42i ersetzt: „§ ... ersetzt. 17. Die §§ 42 bis 42d werden durch die folgenden §§ 42 bis 42i ersetzt: „§ 42 (1) Als Grundlage für eine ... für die Prüfung und 5. das Prüfungsverfahren. § 42a (1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind ... Fortbildungsprüfungsregelungen die Voraussetzungen des § 42b Absatz 2 und 3 sowie des § 42a Absatz 2 erfüllen, so beginnt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses mit den Wörtern ... 2020 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Sofern eine Fortbildungsprüfungsregelung nach § 42a in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 geltenden Fassung erlassen worden ist, ist diese ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 600
Artikel 1 4. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ... ersetzt. bbb) In Buchstabe b werden die Wörter „§§ 42, 42a , 45, 51a und 122 der Handwerksordnung," durch die Wörter „§§ 42 bis 42d, ... 42, 42a, 45, 51a und 122 der Handwerksordnung," durch die Wörter „§§ 42 bis 42d, 42f, 45 und 51a der Handwerksordnung oder" ersetzt. ccc) Folgender ... der nächsten Fortbildungsstufe im Sinne des § 53a des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42a der Handwerksordnung angestrebt wird. (3) Abweichend von Absatz 2 kann die Vorbereitung auf ein weiteres ... zum Ablauf des 31. Dezember 2019 geltenden Fassung sowie 2. der §§ 42 und 42a der Handwerksordnung in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 geltenden Fassung solange anzuwenden, bis ... des Berufsbildungsgesetzes in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung sowie der §§ 42 bis 42d oder 42f der Handwerksordnung in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung erlassen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
G. v. 07.08.2008 BGBl. I S. 1658; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423; aufgehoben durch Artikel 90 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin
V. v. 18.02.1997 BGBl. I S. 275; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 18.05.2004 BGBl. I S. 1002
Eingangsformel SchädlBekUV ... 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2256) geändert worden ist, und des § 42a Abs. 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung ...
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