§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
- 1.
- Anscheinswaffen,
- 2.
- Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
- 3.
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht
- 1.
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- 2.
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- 3.
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
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interne Verweise§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024) ... 21a. entgegen § 42 Absatz 4a ein Messer führt, 21b. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer ...
Zitat in folgenden NormenWaffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009) ... 7 wird nach der Angabe zu § 42 folgende Angabe eingefügt: „§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen". ... Unterabschnitt 7 nach § 42 folgender Paragraph 42a angefügt: „§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen ... Nach Nummer 21 wird folgende Nummer 21a eingefügt: „21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes ... gefasst: „Unterabschnitt 2: Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen 1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ...
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 5 InnSichVG Änderung des Waffengesetzes ... die Wörter „und Messern" eingefügt. c) Nach der Angabe zu § 42a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 42b Verbot des ... kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung weiter übertragen." 8. Nach § 42a werden die folgenden §§ 42b und 42c eingefügt: „§ 42b Verbot ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Zitate in aufgehobenen TitelnFünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 1 5. WaffV (vom 27.06.2020) ... 33 Absatz 1, § 35 Absatz 1 und 5, § 37 Absatz 1, § 39 Absatz 1, die §§ 41 bis 46, 58 und 59 des Waffengesetzes und die §§ 8, 33 bis 41 der Ersten Verordnung zum ...
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