§ 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe
Abweichend von Artikel 26 Abs. 2 des Haager Kindesentführungsübereinkommens findet eine Befreiung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei Verfahren nach diesem Übereinkommen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe statt.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 45 FGG-RG Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst: § 43 Verfahrenskosten- und ... a) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst: § 43 Verfahrenskosten- und Beratungshilfe". b) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt ... Wort Vollziehung" durch das Wort Wirksamkeit" ersetzt. 8a. § 43 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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