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§ 440 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 440 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente



(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2008 in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante versicherungspflichtig beschäftigt waren, bleiben in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig.

(2) 1§ 38 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für den von § 237 Abs. 5 des Sechsten Buches erfassten Personenkreis. 2In diesen Fällen ist § 38 Abs. 3 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.

(3) Soweit Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 46 bei der Berechnung von Fristen oder als Fördertatbestand berücksichtigt werden, sind ihnen Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 37, 37c, 48 und 421i in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung und einer Maßnahme nach § 241 Abs. 3a in der bis zum 31. Juli 2009 geltenden Fassung gleichgestellt.

(4) 1§ 144 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind. 2In diesen Fällen ist § 144 Abs. 4 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.

(5) Die §§ 248 und 249 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Träger von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.



 
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Frühere Fassungen von § 440 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.09.2011Artikel 2c Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 22.07.2009Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 440 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 440 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 62 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 71b SGB IV Veranschlagung der Arbeitsmarktmittel der Bundesagentur für Arbeit (vom 01.01.2013)
... 2 bis 4 des Dritten Buches und 5. Leistungen der Trägerförderung nach § 440 Abs. 5 des Dritten Buches sind im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 4 BürgEntlG-KV Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... der Beitragssatz des § 55 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches." 2. Nach § 434s wird folgender § 434t eingefügt: „§ 434t ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 2 SGB4uaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... fortführenden Ausbildungsverhältnisses abgesehen werden." 8. Nach § 434s Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Bei einer ...
Artikel 2c SGB4uaÄndG Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. September 2011
... Übernahme sowie zur Höhe von Pauschalen nach Satz 1 Nummer 3." 2. § 434s Absatz 3a wird wie folgt gefasst: „(3a) § 69 Satz 1 Nummer 3 und eine ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... Nach der Angabe zu § 434r wird folgende Angabe eingefügt: „§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente". 2. § 1 ... „§ 246 Abs. 2" ersetzt. 71. Nach § 434r wird folgender § 434s eingefügt: „§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der ... 71. Nach § 434r wird folgender § 434s eingefügt: „§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (1) Arbeitnehmer, ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... eingefügt. b) Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben. 107. § 434s wird § 440 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort ...

Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (SozVersStabG)
G. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 410
Artikel 3 SozVersStabG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 434s folgende Angabe zu § 434t eingefügt: „§ 434t ... „§ 434t Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz". 2. Nach § 434s wird folgender § 434t eingefügt: „§ 434t ...