§ 440 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2008 in einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante versicherungspflichtig beschäftigt waren, bleiben in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig.
(2)
1§
38 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für den von §
237 Abs. 5 des
Sechsten Buches erfassten Personenkreis.
2In diesen Fällen ist §
38 Abs. 3 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.
(3) Soweit Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme nach §
46 bei der Berechnung von Fristen oder als Fördertatbestand berücksichtigt werden, sind ihnen Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§
37,
37c,
48 und
421i in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung und einer Maßnahme nach §
241 Abs. 3a in der bis zum 31. Juli 2009 geltenden Fassung gleichgestellt.
(4)
1§
144 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind.
2In diesen Fällen ist §
144 Abs. 4 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden.
(5) Die §§
248 und
249 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Träger von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.
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Zitat in folgenden NormenViertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 6a G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009) ... Nach der Angabe zu § 434r wird folgende Angabe eingefügt: „§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente". 2. § 1 ... „§ 246 Abs. 2" ersetzt. 71. Nach § 434r wird folgender § 434s eingefügt: „§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der ... 71. Nach § 434r wird folgender § 434s eingefügt: „§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (1) Arbeitnehmer, ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (SozVersStabG)
G. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 410
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