Tools:
Update via:
§ 448 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
| |
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
| |
§ 448 Antragsberechtigter
§ 448 wird in 10 Vorschriften zitiert
(1) Antragsberechtigt ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks.
(2) 1Antragsberechtigt im Fall des § 1170 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auch ein im Rang gleich- oder nachstehender Gläubiger, zu dessen Gunsten eine Vormerkung nach § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingetragen ist oder ein Anspruch nach § 1179a des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht. 2Bei einer Gesamthypothek, Gesamtgrundschuld oder Gesamtrentenschuld ist außerdem derjenige antragsberechtigt, der auf Grund eines im Rang gleich- oder nachstehenden Rechts Befriedigung aus einem der belasteten Grundstücke verlangen kann. 3Die Antragsberechtigung besteht nur, wenn der Gläubiger oder der sonstige Berechtigte für seinen Anspruch einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat.
Anzeige
Zitierungen von § 448 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 448 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 450 FamFG Besondere Glaubhaftmachung
... mit seinem Recht ausgeschlossen werde. (5) Wird das Aufgebot auf Antrag eines nach § 448 Abs. 2 Antragsberechtigten erlassen, so ist es dem Eigentümer des Grundstücks von Amts wegen ...
§ 452 FamFG Aufgebot des Schiffshypothekengläubigers; örtliche Zuständigkeit
... über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (BGBl. III 403-4) gelten die §§ 448 bis 451 entsprechend. Anstelle der §§ 1170, 1171 und 1179 des ...
§ 453 FamFG Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast
... Die Vorschriften des § 447 Abs. 2, des § 448 Abs. 1 , der §§ 449, 450 Abs. 1 bis 4 und der §§ 451, 452 gelten entsprechend für ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
G. v. 26.02.1959 BGBl. I S. 57, 223; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 19 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 66 LuftFzgG (vom 01.09.2009)
... (3) Für das Aufgebotsverfahren gelten die besonderen Vorschriften in § 448 Abs. 1, §§ 449 und 450 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in ...
§ 67 LuftFzgG (vom 01.09.2009)
... hat. (4) Für das Aufgebotsverfahren gelten die besonderen Vorschriften in § 448 Abs. 1, §§ 449, 451 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ...
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
Artikel 2 G. v. 20.12.1993 BGBl. I S. 2182, 2192; zuletzt geändert durch Artikel 158 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 6 GBBerG Berechtigte unbekannten Aufenthalts, nicht mehr bestehende Berechtigte (vom 01.09.2009)
... (2) Für das Aufgebotsverfahren sind die besonderen Vorschriften der §§ 447 bis 450 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2457; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 20 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 18 SachenRBerG Aufgebotsverfahren gegen den Nutzer (vom 01.09.2009)
... (3) Für das Aufgebotsverfahren sind die Vorschriften der § 447 Abs. 2, § 448 bis 450 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 41 FGG-RG Änderung des Grundbuchbereinigungsgesetzes
... §§ 982 bis 986 der Zivilprozessordnung" durch die Angabe der §§ 447 bis 450 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Artikel 59 FGG-RG Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
... 985, 986 Abs. 1, 3 und 4 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter § 448 Abs. 1, §§ 449 und 450 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in ... 984 Abs. 1, §§ 985, 987 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter § 448 Abs. 1, §§ 449, 451 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ...
Artikel 61 FGG-RG Änderung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes
... 983 bis 986 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter § 447 Abs. 2, § 448 bis 450 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/448_FamFG.htm Schlagworte: Familienverfahrensgesetz