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§ 44 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget



(1) 1Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. 2Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. 3Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.

(3) 1Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. 2Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. 3Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die in § 39a genannten Personen.





 

Frühere Fassungen von § 44 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2019Artikel 1 Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 44 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.04.2024)
... des Neunten Buches zuständig ist. Dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 44 und 45, sofern nicht bereits der nach Satz 1 zuständige Rehabilitationsträger nach dem ...
§ 47 SGB III Verordnungsermächtigung (vom 01.04.2012)
... Voraussetzungen, Grenzen, Pauschalierung und Verfahren der Förderung nach den §§ 44 und 45 zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG)
Artikel 1 G. v. 08.04.2019 BGBl. I S. 418; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789
§ 36 BrexitSozSichÜG Aktive Arbeitsförderung
... und Nordirland kann nach dem Tag vor dem Tag des Austritts aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nur gefördert werden, wenn das leistungsbegründende Ereignis vor dem Tag des Austritts ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.08.2024)
... Stelle des Arbeitslosengeldes das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Abs. 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem Vermittlungsbudget auch die anderen ... förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet. (3) Abweichend von § 44 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung ...
§ 16g SGB II Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit (vom 01.07.2023)
... in Arbeit können Leistungen nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels, nach § 44 oder § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Dritten Buches oder nach § 16a, § 16f oder ...

Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1152; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
§ 2 SGBIIKennzV Begriffsbestimmungen (vom 22.03.2019)
... nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 44 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und ohne Beschäftigung begleitende Leistungen nach Nummer 2; 2. Beschäftigung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 10 AsylVfBeschlG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels sowie Leistungen nach den §§ 44 und 45 erbracht werden, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu ...

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
Artikel 1 AuslBFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Absatz 1 gilt entsprechend für die in § 39a genannten Personen." 5. Dem § 44 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
Artikel 1 1. SGBIIKennzVÄndV
... nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 44 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und ohne Beschäftigung begleitende Leistungen nach Nummer 2; 2. ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
...  „Erster Abschnitt Vermittlungsunterstützende Leistungen § 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget § 46 Maßnahmen zur Aktivierung ... Abschnitt Vermittlungsunterstützende Leistungen". 22. Die §§ 45 bis 47 werden wie folgt gefasst: „§ 45 Förderung aus dem ... 22. Die §§ 45 bis 47 werden wie folgt gefasst: „§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget (1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit ...
Artikel 2 ArbMINAG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt. § 45 Abs. 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die Förderung aus dem ... und Strukturanpassungsmaßnahmen gleich. (3) Abweichend von § 45 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches können Leistungen auch für die Anbahnung und Aufnahme ... (5) Die Entscheidung über Leistungen und Maßnahmen nach §§ 45 , 46 des Dritten Buches trifft der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder der nach § 6b Abs. 1 ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... Eingliederung § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 46 ... mit Ausnahme 1. des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 Absatz 7, 2. der Berufsausbildungsbeihilfe während der ersten Berufsausbildung ... „Abweichend von Satz 1 werden die Leistungen nach den §§ 35, 45 Absatz 7, den §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 und den §§ 127 und 128 auch an ... anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen. § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (1) Ausbildungsuchende, ... Grenzen, Pauschalierung und Verfahren der Förderung nach den §§ 44 und 45 zu bestimmen. Dritter Abschnitt Berufswahl und Berufsausbildung Erster ... (1) Nimmt eine leistungsberechtigte Person an einer Maßnahme nach § 45 oder an einer Berufsfindung oder Arbeitserprobung im Sinne des Rechts der beruflichen ... die Rechtsfolgen an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 ) oder einer Maßnahme zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung oder einer Maßnahme ... durchführen, bedürfen keiner Zulassung. (2) Maßnahmen nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bedürfen der Zulassung nach § 179 durch eine fachkundige ... um das Maßnahmeziel zu erreichen. Die Kosten einer Maßnahme nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 sind angemessen, wenn sie sachgerecht ermittelt worden sind und sie die ... für die Zulassung des Trägers und für die Zulassung von Maßnahmen nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 und den §§ 81 und 82 werden wie folgt bezeichnet:  ... „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in einer abweichenden Höhe nach § 45 Absatz 6 Satz 4" ersetzt. e) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 ... und die Angabe „§ 421g" durch die Angabe „§ 45 Absatz 6" ersetzt. 31. In § 296a Satz 2 werden nach dem Wort ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 46" durch die Angabe „§ 45 " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 46" durch die Angabe „§ 45 " und die Angabe „§ 86" durch die Angabe „§ 183" ersetzt. ... Träger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 durchführen, noch für Träger, die Maßnahmen der ... für die Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 besteht für bis einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgte ...
Artikel 5 EinglVerbG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 44" ersetzt und folgender Satz wird angefügt: „Abweichend von § 45 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 des Dritten Buches darf bei Langzeitarbeitslosen oder ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... in Arbeit können Leistungen nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels, nach § 44 oder § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Dritten Buches oder nach § 16a oder § 16f ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 3 TeilhStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... folgender Satz eingefügt: „Dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 44 und 45, sofern nicht bereits der nach Satz 1 zuständige Rehabilitationsträger nach dem ...